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Schonzeit

Schonzeit Lachs im Kanton Thurgau

Der Lachs darf im Kanton Thurgau nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Beim Mass gilt allein die Untergrenze des Bundes.

Stand 07. September

Fangverbot des Bundes

Salmo salar ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 0 (ausgestorben) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Lachs nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
nur Bundesvorgabe
Fangmass
nur Bundesvorgabe
AngabeWert
Fischart Lachs (Salmo salar)
im Erlass genannt als: —
KantonThurgau (TG)
Schonzeitnur Bundesvorgabe
Fangmassnur Bundesvorgabe
FundstelleFiV TG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Lachs wird auch Atlantischer Lachs genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salmo salar.

Was du dazu wissen solltest

In keinem Thurgauer Regelwerk aufgeführt. Der Lachs hat im Hochrhein nach Anhang 1 VBGF den Gefährdungsstatus 0 (ausgestorben); es gilt das Fangverbot nach Art. 2a VBGF. Zurückversetzte oder beim Angeln festgestellte Lachse sind zu melden (Art. 5 Abs. 2 VBGF).

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Lachs im Kanton Thurgau?

Das Fischereirecht im Kanton Thurgau sieht für Lachs keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Lachs sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Lachs in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Lachs gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Lachs im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Lachs — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Lachs wieder frei wird.

Lachs in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Lachs Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick