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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Waadt

Die Schonzeit für den Seesaibling im Kanton Waadt läuft vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Fangmass ist für den Seesaibling im Kanton Waadt nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Bewegliches Datum — bitte Termin prüfen

Die Schonzeit läuft vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. Der genaue Kalendertag wechselt jährlich und lässt sich nicht automatisch berechnen — bitte die Saisoneröffnung beim Kanton prüfen, bevor du entnimmst.

Schonzeit im Kanton Waadt: vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Waadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
Fangmass
kein Fangmass

art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
KantonWaadt (VD)
Schonzeiterster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März
Fangmasskein Fangmass
FundstelleDirectives rivières 2025-2027, art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

In den Flüssen und kleinen Seen fällt die Schonzeit des Seesaiblings mit der allgemeinen Schliessungszeit zusammen (art. 41 al. 2). Ein Fangmindestmass ist nur für den lac Lioson festgelegt (20 cm); art. 48 nennt kein weiteres. Die bedeutenden Bestände liegen im Genfersee und im Neuenburgersee (siehe die Varianten).

Abweichende Regeln im Kanton Waadt

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Waadt. In den folgenden Gewässern gilt für Seesaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lac Lioson (Bergsee, Bezirk Aigle)zweiter Sonntag im November–erster Sonntag im Juni20 cmart. 48 (Omble-chevalier, let. a) en relation avec l'art. 40 al. 1 ch. 3 Directives 2025-2027
Genfersee05.10.–16.01.30 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026
Neuenburgerseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 4 al. 3 RC-Pêche-NE 2025-2027

Lac Lioson (Bergsee, Bezirk Aigle):Fangmindestmass 20 cm. Der lac Lioson ist nur vom 1. Sonntag im Juni bis zum 1. Sonntag im November offen (freitags geschlossen).

Genfersee:Fangmindestmass 30 cm (art. 38 al. 2 let. b). Der Seesaibling zählt zu den Salmoniden, deren Schonzeit Jahr für Jahr festgelegt wird. Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Alle Forellen, Seesaiblinge und Egli, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses; jeder Fang zählt in die Höchstzahlen nach art. 40. Höchstzahl: 8 Seesaiblinge pro Tag und 200 pro Jahr (art. 40 let. b).

Neuenburgersee:Im Neuenburgersee ist die Fischerei auf den Seesaibling ganzjährig verboten («Die Fischerei auf Aal, Bitterling, Nase, Seesaibling und Äsche ist verboten»).

Weitere Vorschriften im Kanton Waadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
Fundstelle
art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027
Fassung
du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Waadt?

Vom erster Sonntag im Oktober bis zum erster Sonntag im März. Rechtsgrundlage ist Directives rivières 2025-2027, art. 41 al. 2 en relation avec l'art. 40 et art. 48 Directives 2025-2027. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Waadt?

Nein. im Kanton Waadt gelten für Seesaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lac Lioson (lac de montagne, district d'Aigle), Lac Léman, Lac de Neuchâtel. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Waadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Waadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Waadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Waadt im Überblick