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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Tessin

Für den Seesaibling ist im Kanton Tessin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Ein Fangmass ist für den Seesaibling im Kanton Tessin nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Tessin im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Tessin — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
kein Fangmass

art. 22 cpv. 1 RALCSP

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
KantonTessin (TI)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmasskein Fangmass
FundstelleRALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

Die Tabelle nennt «cm 0», also entfällt ein Fangmindestmass. Für die Art ist kein eigener Schutzzeitraum festgelegt: Es gilt die Fangzeit nach art. 2 cpv. 1 RALCSP. Bei der Berechnung des Tagesfangs in den Bergseen bleiben Seesaiblinge unter 24 cm ausser Betracht, die in Seelein mit dem Fangmindestmass von 0 cm gefangen wurden; werden sie behalten, sind sie gleichwohl in die Fangstatistik einzutragen (art. 22 cpv. 5).

Abweichende Regeln im Kanton Tessin

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Tessin. In den folgenden Gewässern gilt für Seesaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Seen Cadagno, Gottardo, Gottardo Pompe, Naret Grande, Ritom, Rodont (San Carlo), Tom und Tremorgiokeine Schonzeit24 cmart. 22 cpv. 1 RALCSP
Lago Maggiore15.11.–24.01.25 cmall. 1 art. 1 cpv. 1
Luganersee15.11.–24.01.25 cmall. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP
Tresa15.11.–24.01.25 cmall. 3 art. 2 cpv. 2 in relazione con all. 2 art. 1 cpv. 1 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP

Seen Cadagno, Gottardo, Gottardo Pompe, Naret Grande, Ritom, Rodont (San Carlo), Tom und Tremorgio:In diesen acht Seen gilt das Fangmindestmass von 24 cm.

Lago Maggiore:Anhang 1 führt die Sammelposition «Salmerino» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Tagesfang für Patente der Typen D und T: 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 2). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Luganersee:Anhang 2 führt die Sammelposition «Salmerino» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Inhaberinnen und Inhaber von Patenten der Typen D und T dürfen täglich höchstens 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen) fangen, davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (nota 1). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Tresa:Die Schonzeit ergibt sich aus dem Verweis von all. 3 art. 2 cpv. 2 auf die für den Luganersee festgelegten Zeiträume. Pro Fischerin oder Fischer und Tag sind höchstens 12 Stück Salmoniden erlaubt (all. 3 art. 6 cpv. 2 lett. a). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Weitere Vorschriften im Kanton Tessin

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fundstelle
art. 22 cpv. 1 RALCSP
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Tessin?

Das Fischereirecht im Kanton Tessin sieht für Seesaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Tessin?

Nein. im Kanton Tessin gelten für Seesaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: laghi Cadagno, Gottardo, Gottardo Pompe, Naret Grande, Ritom, Rodont (San Carlo), Tom e Tremorgio, Verbano, Ceresio, Tresa. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Tessin steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Tessin erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Tessin lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Tessin

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Tessin im Überblick