Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Egli im Kanton Thurgau

Für den Egli ist im Kanton Thurgau ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Thurgau im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
15 cm

§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 3 Ziff. 4 FiV (Fangmindestmass); Anhang 2 FiV enthält keinen Eintrag für Barsche

AngabeWert
Fischart Egli (Perca fluviatilis)
im Erlass genannt als: Barsche
KantonThurgau (TG)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass15 cm
FundstelleFiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 3 Ziff. 4 FiV (Fangmindestmass); Anhang 2 FiV enthält keinen Eintrag für Barsche

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.

Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.

Was du dazu wissen solltest

Anhang 2 FiV regelt die Schonzeiten abschliessend (§ 11 Abs. 1 FiV) und führt Barsche nicht auf; Anhang 3 setzt für sie ein Fangmindestmass von 15 cm fest.

Abweichende Regeln im Kanton Thurgau

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)20.04.–10.05.kein FangmassArt. 27 Abs. 1 Bst. g und Abs. 8 SR 923.31
Untersee und Seerhein25.04.–15.05.kein Fangmass§ 25 Abs. 1 und 5 Unterseefischereiordnung (SR 0.923.411)

Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):Kein Fangmindestmass. Vom 10.05., 12.00 Uhr, bis 20.04., 12.00 Uhr, höchstens 30 Barsche pro Tag mit Angelgeräten. Vom 10.05. bis 15.09. sind gefangene Barsche über 13 cm, in der übrigen Zeit alle gefangenen Barsche anzulanden.

Untersee und Seerhein:Kein Mindestmass. Fangbeschränkung: 50 Barsche pro Tag; mit der Angel gefangene Barsche sind anzulanden.

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fundstelle
§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 3 Ziff. 4 FiV (Fangmindestmass); Anhang 2 FiV enthält keinen Eintrag für Barsche
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton Thurgau?

Das Fischereirecht im Kanton Thurgau sieht für Egli keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 15 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. im Kanton Thurgau gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.

Egli in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick