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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Luzern

Die Schonzeit für den Seesaibling im Kanton Luzern läuft vom 01.10. bis zum 25.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Luzern: vom 01.10. bis zum 25.12

Kantonale Schonzeit im Kanton Luzern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Luzern — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–25.12.
Fangmass
22 cm

§ 12 Abs. 1b und § 13 Abs. 1b FiV

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
im Erlass genannt als: Seesaiblinge / Rötel
KantonLuzern (LU)
Schonzeit01.10.–25.12.
Fangmass22 cm
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 1b und § 13 Abs. 1b FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Abweichende Regeln im Kanton Luzern

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Luzern. In den folgenden Gewässern gilt für Seesaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Vierwaldstättersee (ganzer See)01.10.–25.12.22 cm§ 18 Abs. 1b und § 19 Abs. 1b AB Vierwaldstättersee
Zugersee01.10.–31.12.22 cm§ 7 Abs. 1b und § 8 Abs. 1b AB Zugersee

Vierwaldstättersee (ganzer See):Dort als 'Rötel (Seesaibling)' bezeichnet.

Zugersee:Schonzeit sechs Tage länger als nach FiV LU.

Weitere Vorschriften im Kanton Luzern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 1b und § 13 Abs. 1b FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Luzern?

Vom 01.10. bis zum 25.12. Rechtsgrundlage ist FiV LU, § 12 Abs. 1b und § 13 Abs. 1b FiV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Luzern?

Nein. im Kanton Luzern gelten für Seesaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Vierwaldstättersee (ganzer See), Zugersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Luzern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Luzern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Luzern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Luzern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Luzern im Überblick