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Salmoniden · Schweiz

Seesaibling fischen in der Schweiz

Der Seesaibling (Salvelinus umbla) gehört zu den Salmoniden und ist in 26 Deutschschweizer Kantonen geregelt. Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt. Wir führen 8 Gewässer, in denen die Art vorkommt.

Seesaibling (Salvelinus umbla), Seitenansicht
Seesaibling (Salvelinus umbla)

Lebensraum

Tiefe, kalte, sauerstoffreiche Seen. In der Schweiz oft der Fisch der grössten Tiefen — im Sommer weit unter der Sprungschicht.

Methoden

Köder

Hegene mit kleinen Nymphen · Mückenlarven-Imitate · kleine Blinker

Saison

Laicht im Spätherbst und Winter, weshalb die Schonzeiten dann greifen. Im Hochsommer steht er tief und ist mit der Hegene gut zu erreichen.

Ein Tipp aus der Praxis

Am Zugersee heisst der Seesaibling Rötel und hat eine eigene, im Konkordat geregelte Schonzeit — ein Fall, in dem der lokale Name auch rechtlich eine eigene Zeile hat.

Wo der Seesaibling vorkommt

Diese Gewässer führen wir mit eigener Seite. Wo der Bund misst, stehen dort Pegel und Beiss-Index; daneben steht immer, welches Kantonsrecht gilt:

Recht: Schonzeit und Fangmass

Das Fischereirecht ist kantonal. Diese Übersicht verdichtet die Lage — die verbindlichen Werte mit Artikel, Fassung und Quell-Link stehen auf den Rechtsseiten.

KantonSchonzeit FangmassHeute
Zürich 01.10.–25.12. 25 cm offen
Bern 01.11.–31.12. 22 cm offen
Luzern 01.10.–25.12. 22 cm offen
Uri 01.10.–25.12. 22 cm offen
Schwyz im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Obwalden 01.10.–31.12. 22 cm offen
Nidwalden 01.10.–25.12. 22 cm offen
Glarus 01.10.–31.03. 23 cm offen
Zug 15.10.–15.01. 22 cm offen
Solothurn nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Basel-Stadt nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Basel-Landschaft keine Schonzeit kein Fangmass offen
Schaffhausen nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Appenzell Ausserrhoden nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Appenzell Innerrhoden 13.09.–10.04. 32 cm offen
St. Gallen 01.10.–31.01. 22 cm offen
Graubünden keine Schonzeit 24 cm offen
Aargau nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Thurgau nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Freiburg erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass offen
Waadt erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass offen
Wallis keine Schonzeit 26 cm offen
Neuenburg ganzjährig geschont kein Fangmass geschont
Genf nicht abschliessend geklärt 30 cm offen
Jura im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Tessin keine Schonzeit kein Fangmass offen

Verdichtete Übersicht ohne Gewässer-Sonderregeln. Verbindlich sind die Rechtsseiten mit Fundstelle. Ohne Gewähr.

Was der Bund vorgibt

Art. 1 VBGF verlangt für den Seesaibling eine Schonzeit von mindestens 8 Wochen — als Dauer, nicht als Datum; die Kantone legen Beginn und Ende fest. Beim Mass gilt 22 cm als Untergrenze (Art. 2 VBGF).

In Anhang 1 VBGF ist Salvelinus umbla mit dem Gefährdungsstatus 3 (gefährdet) geführt.

Häufige Fragen

Wo fängt man den Seesaibling in der Schweiz?

Der Seesaibling ist unter anderem in Zugersee, Brienzersee, Thunersee, Silsersee, Silvaplanersee, Walensee, Genfersee, Engstlensee zu finden. Auf den Gewässerseiten stehen dazu die aktuellen Messwerte und das Recht der Anliegerkantone.

Wann ist der Seesaibling geschont?

In Neuenburg ist die Art ganzjährig geschont. In den übrigen Kantonen gelten unterschiedliche Zeiträume — die Übersicht steht auf der Schonzeit-Seite.

Wie gross muss der Seesaibling sein?

Die kantonalen Fangmasse reichen von 22 bis 30 Zentimetern. Der Bund gibt 22 cm als Untergrenze vor (Art. 2 VBGF).

Was ist beim Fang von den Seesaibling zu beachten?

Am Zugersee heisst der Seesaibling Rötel und hat eine eigene, im Konkordat geregelte Schonzeit — ein Fall, in dem der lokale Name auch rechtlich eine eigene Zeile hat.

Weiter

Die verbindlichen Werte je Kanton stehen unter Seesaibling Schonzeit und Seesaibling Fangmass. Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?".

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