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Schonzeit

Schonzeit Karpfen im Kanton Thurgau

Der Karpfen wird im Fischereirecht im Kanton Thurgau nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für den Karpfen im Kanton Thurgau nicht.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Karpfen nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Karpfen (Cyprinus carpio)
KantonThurgau (TG)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleFiV TG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

In den Anhängen 2 und 3 FiV nicht aufgeführt.

Abweichende Regeln im Kanton Thurgau

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Karpfen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)keine Schonzeit25 cmArt. 27 Abs. 1 Bst. h SR 923.31

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen im Kanton Thurgau?

Das Fischereirecht im Kanton Thurgau sieht für Karpfen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. im Kanton Thurgau gelten für Karpfen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Karpfen im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Karpfen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Karpfen wieder frei wird.

Karpfen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick