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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Wallis

Für den Seesaibling ist im Wallis ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Wallis im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Wallis — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
26 cm

art. 22 al. 1 let. c arrêté quinquennal (taille)

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
KantonWallis (VS)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass26 cm
FundstelleArrêté quinquennal 2024-2028, art. 22 al. 1 let. c arrêté quinquennal (taille)

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 26 cm in den Kantonsgewässern. Die OcPê (art. 23) nennt den Seesaibling nicht unter den zeitweise geschonten Arten: Eine eigene Schonzeit ist nicht festgelegt; als Salmonide bleibt er den allgemeinen Öffnungs- und Schliessungszeiten unterstellt (art. 19-20 OcPê) und den Salmoniden-Kontingenten (art. 23 arrêté). Für abweichende Werte siehe die Variante «Genfersee».

Abweichende Regeln im Wallis

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Wallis. In den folgenden Gewässern gilt für Seesaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee05.10.–16.01.30 cmart. 38 al. 2 let. b et art. 39 al. 1 let. a Règlement Léman (RS 0.923.211)

Genfersee:Im Genfersee: Fangmindestmass 30 cm, Schonzeit der Salmoniden (die jährlichen Daten stehen beim Eintrag «bachforelle», Variante Genfersee). Höchstfangzahl: 8 Seesaiblinge pro Tag und 200 pro Jahr (art. 40). Alle Seesaiblinge, die von Angelfischerinnen und Angelfischern gefangen werden, müssen behalten werden und dürfen keinesfalls zurückgesetzt werden, auch nicht unterhalb des Fangmindestmasses (art. 38 al. 4).

Weitere Vorschriften im Wallis

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Arrêté quinquennal sur l'exercice de la pêche en Valais pour les années 2024-2028 du 21 février 2024 (RS/VS 923.170)
Fundstelle
art. 22 al. 1 let. c arrêté quinquennal (taille)
Fassung
du 21.02.2024 (état 21.02.2024), publication RO/AGS 2024-022 ; valable pour les années 2024 à 2028
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Wallis?

Das Fischereirecht im Wallis sieht für Seesaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Wallis?

Nein. im Wallis gelten für Seesaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lac Léman. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Wallis steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Wallis erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Wallis lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Wallis im Überblick