Schonzeit
Schonzeit Regenbogenforelle im Kanton Thurgau
Für die Regenbogenforelle im Kanton Thurgau liess sich die Schonzeit nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen hier lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Ein kantonales Fangmass besteht für die Regenbogenforelle im Kanton Thurgau nicht.
Stand 07. September
Bitte beim Kanton nachfragen
Für diese Art liess sich die Regelung nicht abschliessend aus dem Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
Für Regenbogenforelle nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.
Kanton Thurgau — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- nicht abschliessend geklärt
- Fangmass
- nicht abschliessend geklärt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) im Erlass genannt als: Regenbogenforellen |
| Kanton | Thurgau (TG) |
| Schonzeit | nicht abschliessend geklärt |
| Fangmass | nicht abschliessend geklärt |
| Fundstelle | FiV TG |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Anhänge 2 und 3 FiV nennen nur «Forellen», ohne zu definieren, ob die Regenbogenforelle darunter fällt. Der Entscheid der Jagd- und Fischereiverwaltung zum Rhein vom 05.01.2023 versteht unter «Forellen» ausdrücklich «Bach-, Fluss-, Seeforellen», was gegen einen Einschluss spricht; die Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee führt Forellen und Regenbogenforellen in getrennten Tabellenzeilen. Für die Thurgauer Binnengewässer bleibt die Zuordnung amtlich ungeklärt.
Abweichende Regeln im Kanton Thurgau
Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Regenbogenforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See) | keine Schonzeit | kein Fangmass | Art. 27 Abs. 1 Bst. d SR 923.31 |
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):In der Tabelle mit Strich in beiden Spalten aufgeführt: weder Schonzeit noch Fangmindestmass.
Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau
- Der Kanton Thurgau kennt drei rechtlich getrennte Regime. (1) Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde bis 25 m Wassertiefe, Hoher See): es gilt die Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee (SR 923.31), umgesetzt durch die IBKF-Beschlüsse. (2) Untersee und Seerhein: es gilt der Staatsvertrag mit Baden-Württemberg (Unterseefischereiordnung, SR 0.923.411). (3) Übrige Gewässer (Thur, Sitter, Murg, Binnenkanäle, Bäche, Weiher sowie der Rhein unterhalb von Öhningen/Stein am Rhein): kantonales Recht, FiV mit Anhängen 2 und 3. § 2 Abs. 1 FiV stellt den Vorrang der internationalen und interkantonalen Vereinbarungen ausdrücklich fest; § 11 Abs. 4 FiV behält für Bodensee-Obersee, Seerhein, Untersee und Rhein abweichende Bestimmungen vor.
- NachtfischereiverbotFischen von 24.00 bis 06.00 Uhr ist verboten (§ 18 Abs. 1 FiV); für Bodensee-Obersee, Seerhein und Untersee gelten abweichende Vorschriften (§ 18 Abs. 2 FiV).
- Widerhakenverboten (§ 16 Abs. 1 FiV); für den Bodensee-Obersee bleiben abweichende Bestimmungen vorbehalten (Abs. 2); auf dem Untersee dürfen Anglerinnen und Angler mit Sachkundenachweis nach Art. 5a VBGF Widerhaken verwenden (Abs. 3). — Lebende Köderfische sind verboten (§ 17 Abs. 1 FiV); als Köderfische nur einheimische, im Einzugsgebiet vorkommende Arten, keine Arten mit Gefährdungsstatus 1–3 nach Anhang 1 VBGF und keine Arten mit Schonbestimmungen (§ 17 Abs. 2 und 3 FiV). Im Bodensee-Obersee nur Kaulbarsche und Weissfische aus dem Bodensee ohne Fangmindestmass und Schonzeit (Art. 29 SR 923.31); im Untersee nur Rotauge, Rotfeder, Brachse, Hasel, Laube (Ukelei) und Alet (Döbel), § 25 Abs. 8 Unterseefischereiordnung.
- Schongebiete zum Schutz der Seeforellevom 01.11. bis 31.01. ist jegliche Fischerei verboten bei Goldachmündung, Steinachmündung, Luxburger Bucht und Güttingen (§ 12 FiV). — Krebsfang bedarf einer besonderen Bewilligung der Fachstelle (§ 19 FiV).
- FangzahlbeschränkungenBodensee-Obersee höchstens 30 Barsche und 5 Seesaiblinge pro Tag und Person (Art. 27 Abs. 8 und 10 SR 923.31); Untersee 10 Felchen, 5 Hechte und 50 Barsche pro Tag, Monats-/Jahreslimiten nach § 25 Abs. 5 Unterseefischereiordnung; Rhein höchstens 2 Forellen pro Tag und 10 pro Kalenderjahr (Entscheid JFV vom 05.01.2023, befristet). — Hältern von Fischen und Filetieren auf dem See sind auf Obersee und Untersee untersagt, ebenso Verkauf oder Tausch gefangener Fische durch Sportfischer (§§ 47 und 51 FiV). — Im Bodensee-Obersee und im Untersee sind gefangene Barsche und Felchen (Obersee: zusätzlich Kaulbarsche und Seesaiblinge) anzulanden. — Fischfang mit Angelgeräten in Gemeindefischereigewässern: nur Angelgeräte, keine Netze/Reusen/Garne (§ 14 Reglement DJS, RB 923.421). — Für Fischarten mit Gefährdungsstatus 0, 1 oder 2 nach Anhang 1 VBGF, für die keine Schonzeit und kein Fangmindestmass besteht, gilt das Fangverbot nach Art. 2a VBGF; das betrifft in den Thurgauer Binnengewässern namentlich Nase, Aal und Lachs.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
- Fassung
- vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Regenbogenforelle im Kanton Thurgau?
Das Fischereirecht im Kanton Thurgau sieht für Regenbogenforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss die Regenbogenforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?
Nein. im Kanton Thurgau gelten für Regenbogenforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Regenbogenforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Regenbogenforelle im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Regenbogenforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Regenbogenforelle wieder frei wird.
Regenbogenforelle in anderen Kantonen
Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Regenbogenforelle Schonzeit".
- Regenbogenforelle Schonzeit Zürich
- Regenbogenforelle Schonzeit Bern
- Regenbogenforelle Schonzeit Luzern
- Regenbogenforelle Schonzeit Uri
- Regenbogenforelle Schonzeit Schwyz
- Regenbogenforelle Schonzeit Obwalden
- Regenbogenforelle Schonzeit Nidwalden
- Regenbogenforelle Schonzeit Glarus
- Regenbogenforelle Schonzeit Zug
- Regenbogenforelle Schonzeit Solothurn
- Regenbogenforelle Schonzeit Basel-Stadt
- Regenbogenforelle Schonzeit Basel-Landschaft
- Regenbogenforelle Schonzeit Schaffhausen
- Regenbogenforelle Schonzeit Appenzell Ausserrhoden
- Regenbogenforelle Schonzeit Appenzell Innerrhoden
- Regenbogenforelle Schonzeit St. Gallen
- Regenbogenforelle Schonzeit Graubünden
- Regenbogenforelle Schonzeit Aargau
- Regenbogenforelle Schonzeit Freiburg
- Regenbogenforelle Schonzeit Waadt
- Regenbogenforelle Schonzeit Wallis
- Regenbogenforelle Schonzeit Neuenburg
- Regenbogenforelle Schonzeit Genf
- Regenbogenforelle Schonzeit Jura
- Regenbogenforelle Schonzeit Tessin
Andere Fischarten im Kanton Thurgau
- Bachforelle Schonzeit Thurgau
- Seeforelle Schonzeit Thurgau
- Seesaibling Schonzeit Thurgau
- Bachsaibling Schonzeit Thurgau
- Felchen Schonzeit Thurgau
- Äsche Schonzeit Thurgau
- Lachs Schonzeit Thurgau
- Hecht Schonzeit Thurgau
- Egli Schonzeit Thurgau
- Zander Schonzeit Thurgau
- Trüsche Schonzeit Thurgau
- Wels Schonzeit Thurgau
- Aal Schonzeit Thurgau
- Karpfen Schonzeit Thurgau
- Schleie Schonzeit Thurgau
- Alet Schonzeit Thurgau
- Rotauge Schonzeit Thurgau
- Brachsme Schonzeit Thurgau
- Barbe Schonzeit Thurgau
- Nase Schonzeit Thurgau
Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick