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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Thurgau

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton Thurgau läuft vom 01.02. bis zum 20.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Thurgau: vom 01.02. bis zum 20.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Thurgau im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.02.–20.04.
Fangmass
35 cm

§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 2 und Anhang 3 Ziff. 2 FiV

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
im Erlass genannt als: Äschen
KantonThurgau (TG)
Schonzeit01.02.–20.04.
Fangmass35 cm
FundstelleFiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 2 und Anhang 3 Ziff. 2 FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Kanton Thurgau

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)01.02.–30.04.35 cmArt. 27 Abs. 1 Bst. b SR 923.31
Untersee und Seerhein01.02.–30.04.30 cm§ 25 Abs. 1 und 6 Unterseefischereiordnung (SR 0.923.411)
Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein)ganzjährig geschontim Kantonsrecht nicht geführtEntscheid der Jagd- und Fischereiverwaltung TG vom 01.09.2023 (gestützt auf Art. 5 Abs. 2 BGF, Art. 1 Abs. 3 VBGF und § 13 FiG)
Grenzstrecken Sitter und Thur zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen01.01.–30.04.30 cmArt. 7 Abs. 3 der Interkantonalen Vereinbarung TG/SG (RB 923.2)

Untersee und Seerhein:Zusätzlich generelles Äschenfangverbot im Bereich Seerhein und Untersee zwischen der Alten Konstanzer Rheinbrücke und der Linie Ermatingen-Stad–Bruckgraben (Reichenau) sowie im Rheinsee südwestlich der Linie Landestelle Hemmenhofen–Landestelle Steckborn bis zur Landesgrenze über den Rhein zwischen Öhningen-Stiegen und Stein am Rhein (§ 25 Abs. 6).

Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein):Das Fangen von und das Fischen auf Äschen im Rhein ist vom 01.10.2023 bis 30.09.2026 oder bis auf Widerruf untersagt. Vorbehalten bleiben von der Fischereiaufsicht angeordnete Fänge zur Bestandeskontrolle, zu Untersuchungszwecken und zur Laichgewinnung. Für die Zeit nach dem 30.09.2026 ist eine Verlängerung nicht auszuschliessen — vor dem Fischen prüfen.

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fundstelle
§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 2 und Anhang 3 Ziff. 2 FiV
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Thurgau?

Vom 01.02. bis zum 20.04. Rechtsgrundlage ist FiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 2 und Anhang 3 Ziff. 2 FiV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. im Kanton Thurgau gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein, Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein), Grenzstrecken Sitter und Thur zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick