Fangmass
Fangmass Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden setzt für den Seesaibling kein eigenes Fangmass fest. Es bleibt bei der Untergrenze des Bundes. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seesaibling (Salvelinus umbla) |
| Kanton | Appenzell Ausserrhoden (AR) |
| Fangmass Kanton | nur Bundesvorgabe |
| Untergrenze Bund | 22 cm |
| Schonzeit | nur Bundesvorgabe |
| Fundstelle | Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die Fischereiverordnung AR (bGS 527.2) enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende.
Was du dazu wissen solltest
- Bundesrechtliche BaselineSchonzeit mindestens 8 Wochen, Fangmindestmass 22 cm. Appenzell Ausserrhoden hat für den Seesaibling keine Kalenderdaten festgelegt. Praktisch ohne Bedeutung: AR hat keine Seen.
An der Kantonsgrenze
Der Seesaibling trägt im Kanton Appenzell Ausserrhoden kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. St. Gallen verlangt an der Sitter und an der Goldach 22 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Appenzell Innerrhoden und Thurgau führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fundstelle
- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss der Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden sein?
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Was gilt, wenn mein Gewässer ein anderes Mass nennt?
Dann gilt das strengere. Kantonsrecht ist die Untergrenze; Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen über die Vorschriften zum Gewässer strengere Masse festlegen. Verbindlich ist immer das, was zu deinem Patent gehört.
Weiter prüfen
Wann der Seesaibling geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seesaibling zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
Seesaibling-Fangmass in anderen Kantonen
- Seesaibling Fangmass Zürich
- Seesaibling Fangmass Bern
- Seesaibling Fangmass Luzern
- Seesaibling Fangmass Uri
- Seesaibling Fangmass Schwyz
- Seesaibling Fangmass Obwalden
- Seesaibling Fangmass Nidwalden
- Seesaibling Fangmass Glarus
- Seesaibling Fangmass Zug
- Seesaibling Fangmass Solothurn
- Seesaibling Fangmass Basel-Stadt
- Seesaibling Fangmass Basel-Landschaft
- Seesaibling Fangmass Schaffhausen
- Seesaibling Fangmass Appenzell Innerrhoden
- Seesaibling Fangmass St. Gallen
- Seesaibling Fangmass Graubünden
- Seesaibling Fangmass Aargau
- Seesaibling Fangmass Thurgau
- Seesaibling Fangmass Freiburg
- Seesaibling Fangmass Waadt
- Seesaibling Fangmass Wallis
- Seesaibling Fangmass Neuenburg
- Seesaibling Fangmass Genf
- Seesaibling Fangmass Jura
- Seesaibling Fangmass Tessin