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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Uri

Die Äsche ist im Kanton Uri ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein kantonales Fangmass besteht für die Äsche im Kanton Uri nicht.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton Uri im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Uri — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt

Artikel 3 Absatz 2 FiR UR

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
KantonUri (UR)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleFiR UR, Artikel 3 Absatz 2 FiR UR

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Uneingeschränktes ganzjähriges Fangverbot im ganzen Kanton, auch im Urnersee. Ein Fangmindestmass ist im Fischereireglement nicht festgelegt.

Abweichende Regeln im Kanton Uri

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Uri. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Urnersee / Vierwaldstättersee15.02.–30.04.30 cmArtikel 18 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g AB VWS

Urnersee / Vierwaldstättersee:Die Konkordats-Ausführungsbestimmungen sehen nur eine befristete Schonzeit vor. Uri geht mit Artikel 3 Absatz 2 FiR bewusst darüber hinaus und verbietet den Fang ganzjährig; strengere kantonale Regeln sind nach Artikel 6 AB VWS zulässig und gehen vor. Massgebend für Urner Anglerinnen und Angler ist deshalb das ganzjährige Fangverbot (so auch das Merkblatt Angelfischerei, Stand 01.12.2025).

Weitere Vorschriften im Kanton Uri

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereireglement (40.3215)
Fundstelle
Artikel 3 Absatz 2 FiR UR
Fassung
Vom 20. Oktober 2009, in Kraft seit 1. Januar 2010 (Stand 1. Dezember 2024)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Uri?

Äsche ist im Kanton Uri ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist FiR UR, Artikel 3 Absatz 2 FiR UR.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Uri?

Nein. im Kanton Uri gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Urnersee / Vierwaldstättersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Uri steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Uri erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Uri lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Uri im Überblick