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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Genf

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton Genf läuft ab dem 01.10. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Ende der Schonzeit nicht datiert — bitte prüfen

Die Schonzeit beginnt ab dem 01.10. Der Erlass nennt kein Enddatum: Sie läuft bis zur nächsten Saisoneröffnung, und die wechselt jährlich. Bitte die Eröffnung beim Kanton prüfen, bevor du entnimmst.

Schonzeit im Kanton Genf: ab dem 01.10

Kantonale Schonzeit im Kanton Genf im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Genf — das gilt vor Ort

Schonzeit
ab 01.10
Fangmass
35 cm

art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
KantonGenf (GE)
Schonzeitab 01.10
Fangmass35 cm
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 35 cm (art. 15 al. 2 let. b). Öffnungszeit (art. 21 let. b ch. 1): vom ersten Samstag im Mai bis zum 30. September → Schonzeit vom 1. Oktober bis zum ersten Samstag im Mai (beweglicher Termin, ohne festes Enddatum). In der Rhone und in der Arve dauert die Öffnung bis zum 30. November. Sonderfälle: In den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) bleibt die Äschenfischerei vom 1. bis 31. Dezember offen, ausschliesslich mit der trockenen Fliege an der Fliegenrute (art. 21 let. b ch. 2); im Allondon und im Abschnitt 13 der Versoix ist die Äschenfischerei ganzjährig verboten (art. 21 let. b ch. 3 → dauernder Schutz).

Abweichende Regeln im Kanton Genf

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Genf. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Rhone und Arveab 01.1235 cmart. 21 let. b ch. 1 RPêche GE
Arve, Abschnitte 6 und 7 (Jonction–Brücke von Vessy)ab 01.0135 cmart. 21 let. b ch. 2 RPêche GE
Allondon und Versoix (Abschnitt 13)ganzjährig geschont35 cmart. 21 let. b ch. 3 RPêche GE
Genferseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026

Rhone und Arve:Öffnung verlängert bis zum 30. November in der Rhone und in der Arve → Schonzeit vom 1. Dezember bis zum ersten Samstag im Mai.

Arve, Abschnitte 6 und 7 (Jonction–Brücke von Vessy):Die Äsche bleibt bis zum 31. Dezember fangbar, ausschliesslich mit der trockenen Fliege an der Fliegenrute; alle anderen Techniken sind in dieser Zeit verboten.

Allondon und Versoix (Abschnitt 13):Die Äschenfischerei ist im Allondon und im Abschnitt 13 der Versoix ganzjährig verboten.

Genfersee:Die Fischerei auf die Äsche (Thymallus thymallus) ist im Genfersee ganzjährig verboten (art. 39 al. 1 let. b). Kein Fangmindestmass, da kein Fang zulässig ist.

Weitere Vorschriften im Kanton Genf

Der Kanton Genf unterscheidet drei grosse Gewässerräume: (1) den Genfersee, der in erster Linie den internationalen und interkantonalen Vereinbarungen untersteht (art. 2 al. 2 RPêche: Das kantonale Recht gilt für den Genfersee nur, soweit es dem französisch-schweizerischen Abkommen nicht widerspricht); (2) die Rhone, in die Abschnitte 1 bis 5 unterteilt, je mit eigenen Massen und Zeiten; (3) die übrigen Fliessgewässer (Arve, Aire, Allondon, Versoix usw.). Die allgemeinen Öffnungszeiten stehen in art. 18 RPêche: ganzjährig in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Genfer Kantonsgebiets; vom ersten Samstag im März bis zum 30. November in den Rhone-Abschnitten 1, 2 und 3, in der Arve und in der Aire; vom 1. bis 31. Dezember in den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) unter den Bedingungen von art. 21 let. b ch. 2; vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober im Rhone-Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine; vom ersten Samstag im März bis zum 30. September in allen übrigen Flüssen; vom zweiten Samstag im März bis zum 30. September in sämtlichen Grenzabschnitten zu Frankreich (ausser der Rhone). Die artspezifischen Schonzeiten (art. 21 RPêche) überlagern diese allgemeinen Zeiten. Die Werte des Genfersees — Fangmindestmasse nach art. 38 al. 2 und Schonzeiten nach art. 39 des Règlement Léman (SR 0.923.211, in Kraft seit 01.01.2026) — stehen bei der jeweiligen Art als Variante. Sie gehen dem kantonalen Recht vor (art. 2 al. 2 RPêche).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Genf?

Ab dem 01.10. Rechtsgrundlage ist RPêche GE, art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Genf?

Nein. im Kanton Genf gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Rhône et Arve, Arve, secteurs 6 et 7 (Jonction–pont de Vessy), Allondon et Versoix (secteur 13), Lac Léman. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Genf steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Genf erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Genf lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Genf

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Genf im Überblick