Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Schaffhausen

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton Schaffhausen läuft vom 01.02. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Schaffhausen: vom 01.02. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Schaffhausen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Schaffhausen — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.02.–30.04.
Fangmass
30 cm

§ 35 Abs. 1 lit. b und § 36 Abs. 1 lit. b FiV SH

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
im Erlass genannt als: Äschen
KantonSchaffhausen (SH)
Schonzeit01.02.–30.04.
Fangmass30 cm
FundstelleFiV SH, § 35 Abs. 1 lit. b und § 36 Abs. 1 lit. b FiV SH

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Für den gesamten Rhein gilt zusätzlich ein befristetes vollständiges Fangmoratorium (siehe Variante).

Abweichende Regeln im Kanton Schaffhausen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schaffhausen. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Rhein (gesamter Schaffhauser Rheinabschnitt)ganzjährig geschontkein FangmassZiff. 1 der Verfügung des Departements des Innern vom 01.09.2023 (gestützt auf Art. 5 Abs. 2 BGF, Art. 1 Abs. 3 VBGF sowie §§ 37 und 39 FiV SH)
Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau)01.10.–30.04.30 cmArt. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 SR 0.923.413

Rhein (gesamter Schaffhauser Rheinabschnitt):Fangmoratorium: «Das Fangen von und das Fischen auf Äschen im Rhein ist vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2026 vollständig untersagt.» Vorbehalten bleiben von der Fischereiaufsicht angeordnete Fänge zur Bestandeskontrolle, zu Untersuchungszwecken und zur Laichgewinnung. Die Verfügung läuft am 30.09.2026 aus; für die Zeit ab 01.10.2026 ist eine neue Verfügung angekündigt. Die Regelung ist mit den Kantonen Thurgau und Zürich abgestimmt (Kommission zur Rettung der Rheinäsche).

Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau):Die Rheinau-Übereinkunft sieht eine deutlich längere Äschen-Schonzeit vor als § 35 FiV SH; praktisch wird sie derzeit vom Fangmoratorium überlagert. Bilaterales Sonderregime für die Stauhaltungen des Kraftwerks Rheinau (Rhein vom Rheinfall bis zum unteren Hilfswehr bei Rheinau, Art. 1 SR 0.923.413). Wo die FiV SH strenger ist, geht sie als innerstaatliche Vorschrift vor (Art. 12 Abs. 2 SR 0.923.412, den die Rheinau-Übereinkunft teilweise ändert und ergänzt).

Weitere Vorschriften im Kanton Schaffhausen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (SHR 923.101)
Fundstelle
§ 35 Abs. 1 lit. b und § 36 Abs. 1 lit. b FiV SH
Fassung
vom 30.11.1993, in Kraft seit 01.01.1994; aktuelle Version in Kraft seit 01.05.2026 (Regierungsratsbeschluss vom 07.04.2026), Stand 01.05.2026. §§ 35 und 36 sind seit 1994 materiell unverändert; § 36 Abs. 1 lit. i wurde per 01.09.2021 aufgehoben.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Schaffhausen?

Vom 01.02. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist FiV SH, § 35 Abs. 1 lit. b und § 36 Abs. 1 lit. b FiV SH. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schaffhausen?

Nein. im Kanton Schaffhausen gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Rhein (gesamter Schaffhauser Rheinabschnitt), Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Schaffhausen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schaffhausen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schaffhausen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Schaffhausen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schaffhausen im Überblick