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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Neuenburg

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton Neuenburg läuft vom 01.10. bis zum 09.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Neuenburg: vom 01.10. bis zum 09.05

Kantonale Schonzeit im Kanton Neuenburg im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Neuenburg — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–09.05.
Fangmass
30 cm

art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
KantonNeuenburg (NE)
Schonzeit01.10.–09.05.
Fangmass30 cm
FundstelleArrêté pêche NE 2026, art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Grundwert = Abschnitt 2 (Einzugsgebiete der Areuse und des Seyon, bied des Ponts und diverse Bäche). Offene Fangzeit für die Äsche vom 2. Sonntag im Mai bis 30.09. (art. 20 let. b) → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis zum Vortag der Wiedereröffnung. Das Enddatum 09.05. gilt für die Saison 2026 (der 2. Sonntag im Mai 2026 fällt auf den 10.05.); es verschiebt sich jedes Jahr. Fangmindestmass 30 cm (art. 22). Fangzahl: höchstens 1 Äsche pro Tag (art. 11 al. 1); für 2026 wurde die Tagesgrenze in der Areuse und der Buttes ausdrücklich auf 1 Äsche festgelegt.

Abweichende Regeln im Kanton Neuenburg

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Neuenburg. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Doubs, Gewässer der 1. und der 2. Kategorie01.10.–15.05.35 cmart. 28 al. 1 let. b et al. 2 let. b en relation avec l'art. 30 Arrêté 2026
Neuenburgerseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 4 al. 3 Règlement lac 2025-2027

Doubs, Gewässer der 1. und der 2. Kategorie:Offene Fangzeit für die Äsche vom 16.05. bis 30.09. → komplementäre Schonzeit vom 01.10. bis 15.05. Fangmindestmass 35 cm. Im Doubs höchstens 2 Äschen pro Tag (art. 11 al. 1). Grundlage: das französisch-schweizerische Abkommen über den Doubs, vom Kanton umgesetzt.

Neuenburgersee:Die Fischerei auf die Äsche ist im Neuenburgersee ganzjährig verboten (art. 4 al. 3).

Weitere Vorschriften im Kanton Neuenburg

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel, du 12 novembre 2025 (FO 2025 no 46 (publication Feuille officielle))
Fundstelle
art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026
Fassung
du 12 novembre 2025, en vigueur pour la saison 2026; abroge et remplace l'arrêté du 13 novembre 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Neuenburg?

Vom 01.10. bis zum 09.05. Rechtsgrundlage ist Arrêté pêche NE 2026, art. 20 let. b en relation avec l'art. 22 Arrêté 2026. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Neuenburg?

Nein. im Kanton Neuenburg gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Doubs, eaux de 1ère catégorie et eaux de 2ème catégorie, Lac de Neuchâtel. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Neuenburg steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Neuenburg erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Neuenburg lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Neuenburg

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Neuenburg im Überblick