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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Basel-Landschaft

Die Äsche darf im Kanton Basel-Landschaft nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Ein kantonales Fangmass besteht für die Äsche im Kanton Basel-Landschaft nicht.

Stand 07. September

Fangverbot des Bundes

Thymallus thymallus ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Basel-Landschaft — das gilt vor Ort

Schonzeit
nicht abschliessend geklärt
Fangmass
nicht abschliessend geklärt

§ 8 Abs. 1 Ziff. 2 i. V. m. Abs. 2 FiV BL

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
im Erlass genannt als: Aesche
KantonBasel-Landschaft (BL)
Schonzeitnicht abschliessend geklärt
Fangmassnicht abschliessend geklärt
FundstelleFiV BL, § 8 Abs. 1 Ziff. 2 i. V. m. Abs. 2 FiV BL

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

§ 8 Abs. 1 FiV BL nennt diese Art ausdrücklich nur für den Rhein und die beiden Mündungsstrecken. Für die übrigen Gewässer ordnet § 8 Abs. 2 «in Abweichung zu Absatz 1» nur das generelle Fangverbot vom 15.10. bis Ende Februar sowie eigene Werte für Bachforelle und Barbe an. Ob die Werte aus Absatz 1 in den übrigen Gewässern subsidiär weitergelten, ist dem Wortlaut nicht eindeutig zu entnehmen; deshalb hier nicht als gesichert ausgewiesen. Gesichert gilt dort das generelle Fangverbot 15.10.–Ende Februar (§ 8 Abs. 2 lit. a). Basel-Landschaft hat die Äsche bis Stand 31.07.2026 nicht ganzjährig geschont.

Abweichende Regeln im Kanton Basel-Landschaft

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Basel-Landschaft. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel01.02.–30.04.35 cm§ 8 Abs. 1 Ziff. 2 FiV BL
Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach)01.02.–30.04.35 cmArt. 2–4 Übereinkunft Birs BL/SO

Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach):Zusätzlich Fangzahlbeschränkung von 4 Stück pro Tag (Art. 4 Übereinkunft Birs BL/SO).

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Landschaft

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Fischereigesetz (SGS 530.11)
Fundstelle
§ 8 Abs. 1 Ziff. 2 i. V. m. Abs. 2 FiV BL
Fassung
Vom 29. Juni 1999, in Kraft seit 1. August 1999 (Stand 1. April 2011; § 8 zuletzt geändert am 13. Januar 2009, in Kraft seit 1. Februar 2009). Der Erlass hat keine Anhänge.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Basel-Landschaft?

Das Fischereirecht im Kanton Basel-Landschaft sieht für Äsche keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Basel-Landschaft?

Nein. im Kanton Basel-Landschaft gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel, Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Basel-Landschaft steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Landschaft erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Landschaft lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Landschaft im Überblick