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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Schwyz

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton Schwyz läuft vom 16.09. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 32 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Schwyz: vom 16.09. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Schwyz im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Schwyz — das gilt vor Ort

Schonzeit
16.09.–30.04.
Fangmass
32 cm

§ 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
im Erlass genannt als: Aeschen
KantonSchwyz (SZ)
Schonzeit16.09.–30.04.
Fangmass32 cm
FundstelleAB Fliessgewässer SZ, § 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Gilt für die Fliessgewässer des Kantons; die Bachfischerei ist ohnehin nur vom 1. April bis 15. September offen, die Äsche ist damit faktisch nur vom 1. Mai bis 15. September befischbar. Zählt zu den vier massigen Salmoniden pro Tag (§ 4 AB Fliessgewässer).

Abweichende Regeln im Kanton Schwyz

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schwyz. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lauerzersee und Itlimoosweiherim Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil)15.02.–30.04.30 cm§ 18 Bst. f und § 19 Bst. g AB Vierwaldstättersee
Zugersee (schwyzerischer Seeteil)im Kantonsrecht nicht geführtim Kantonsrecht nicht geführt
Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil)ganzjährig geschont32 cm§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee

Lauerzersee und Itlimoosweiher:Die AB stehende Gewässer nennen die Äsche nicht.

Zugersee (schwyzerischer Seeteil):Die AB Zugersee führen die Äsche weder in § 7 noch in § 8.

Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil):Die Äsche ist seit der Änderung vom 16. Juni 2025 (in Kraft 1. Januar 2026) ganzjährig geschützt; das Fangmindestmass von 32 cm in § 5 läuft damit leer. Die in der SRSZ publizierte Fassung von 2018 nennt noch eine Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April — siehe luecken.

Weitere Vorschriften im Kanton Schwyz

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern (—)
Fundstelle
§ 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer
Fassung
Regierungsratsbeschluss vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 (hebt die Ausführungsbestimmungen vom 19. September 2023 auf); von der amtlichen Seite www.sz.ch/fischerei abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Schwyz?

Vom 16.09. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist AB Fliessgewässer SZ, § 2 Abs. 2 Bst. c und § 3 Abs. 1 Bst. c AB Fliessgewässer. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 32 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schwyz?

Nein. im Kanton Schwyz gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lauerzersee und Itlimoosweiher, Vierwaldstättersee (schwyzerischer Seeteil), Zugersee (schwyzerischer Seeteil), Zürichsee und Obersee (schwyzerischer Seeteil). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Schwyz steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schwyz erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schwyz lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Schwyz

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schwyz im Überblick