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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton Bern

Die Äsche ist im Kanton Bern ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein Fangmass ist für die Äsche im Kanton Bern nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton Bern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Bern — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
kein Fangmass

Anhang 1 Bst. a Ziff. 3 FiDV

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
KantonBern (BE)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmasskein Fangmass
FundstelleAnhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. a Ziff. 3 FiDV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Regeln im Kanton Bern

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Bern. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Aare (von der Ausmündung aus dem Thunersee bis zur Einmündung in den Bielersee einschliesslich dazwischenliegender Aarestauseen), Alte Aare und Saane (von der Kantonsgrenze Freiburg/Bern bis zur Einmündung in die Aare)01.01.–30.09.36 cmAnhang 1 Bst. a Ziff. 1 FiDV
Aare Interlaken einschliesslich Schifffahrtskanal Interlaken01.01.–30.09.40 cmAnhang 1 Bst. a Ziff. 2 FiDV
Staatliche Pachtgewässer und private Fischgewässer01.01.–30.09.30 cmAnhang 1 Bst. a Ziff. 4 FiDV
Brienzersee, Thunersee, Bielersee und alle übrigen Patentgewässerganzjährig geschontkein FangmassAnhang 1 Bst. a Ziff. 3 FiDV, Art. 14a Abs. 4 FiDV

Aare (von der Ausmündung aus dem Thunersee bis zur Einmündung in den Bielersee einschliesslich dazwischenliegender Aarestauseen), Alte Aare und Saane (von der Kantonsgrenze Freiburg/Bern bis zur Einmündung in die Aare):Entnahme nur mit Sonderbewilligung nach Art. 14a FiDV und nur in den dort aufgezählten Abschnitten.

Aare Interlaken einschliesslich Schifffahrtskanal Interlaken:Entnahme nur mit Sonderbewilligung nach Art. 14a FiDV; der bewilligte Abschnitt reicht vom Ausfluss aus dem Brienzersee bis 60 m oberhalb des Nadelwehrs des Elektrizitätswerks Interlaken sowie im Schifffahrtskanal Interlaken.

Staatliche Pachtgewässer und private Fischgewässer:Die Sonderbewilligungspflicht nach Art. 14a FiDV gilt für Patentgewässer; in Pacht- und Privatgewässern greift Anhang 1 unmittelbar.

Brienzersee, Thunersee, Bielersee und alle übrigen Patentgewässer:Ganzjährige Schonung; Äschenfischerei und Entnahme sind verboten.

Weitere Vorschriften im Kanton Bern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang 1 zu Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Direktionsverordnung über die Fischerei — Fangmindestmasse und Schonzeiten (BSG 923.111.1-A1)
Fundstelle
Anhang 1 Bst. a Ziff. 3 FiDV
Fassung
Stand 01.01.2026 (PDF mit den Anhängen 1–6 der FiDV, Version 3323 der bernischen Erlasssammlung BELEX)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton Bern?

Äsche ist im Kanton Bern ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist Anhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. a Ziff. 3 FiDV.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Bern?

Nein. im Kanton Bern gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Aare (von der Ausmündung aus dem Thunersee bis zur Einmündung in den Bielersee einschliesslich dazwischenliegender Aarestauseen), Alte Aare und Saane (von der Kantonsgrenze Freiburg/Bern bis zur Einmündung in die Aare), Aare Interlaken einschliesslich Schifffahrtskanal Interlaken, Staatliche Pachtgewässer und private Fischgewässer, Brienzersee, Thunersee, Bielersee und alle übrigen Patentgewässer. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton Bern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Bern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Bern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Bern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Bern im Überblick