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Schonzeit

Schonzeit Äsche im Kanton St. Gallen

Die Schonzeit für die Äsche im Kanton St. Gallen läuft vom 01.02. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton St. Gallen: vom 01.02. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton St. Gallen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 10 Wochen
Fangmindestmass
28 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton St. Gallen — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.02.–30.04.
Fangmass
35 cm

Art. 5 und Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 1 und Anhang 2 FV SG

AngabeWert
Fischart Äsche (Thymallus thymallus)
KantonSt. Gallen (SG)
Schonzeit01.02.–30.04.
Fangmass35 cm
FundstelleFV SG, Art. 5 und Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 1 und Anhang 2 FV SG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Zählt zu den «Edelfischen» der Tagesfanglimite von sechs Stück (Art. 12 FV).

Abweichende Regeln im Kanton St. Gallen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für St. Gallen. In den folgenden Gewässern gilt für Äsche etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Alpenrhein (st.gallischer Rhein)01.02.–30.04.35 cmAnhang 1 («Schonzeiten im Alpenrhein») und Anhang 2 FV SG; Fischereibestimmungen Alpenrhein des ANJF, Ziff. IV lit. e
Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil)01.02.–30.04.35 cmArt. 27 Abs. 1 lit. b V UVEK Bodensee-Obersee (SR 923.31); Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee des ANJF (Dezember 2025), Ziff. IV.1 lit. b
Zürichsee und Oberseeganzjährig geschont32 cm§ 4 Abs. 1 lit. c AB Zürichsee/Obersee («ganzjährig geschützt», Fassung seit 1. Januar 2026); § 5 Abs. 1 lit. c AB Zürichsee/Obersee für das Fangmass
Walensee01.02.–31.05.32 cm§ 5 lit. c und § 6 Abs. 1 lit. b AB Walensee
Linthkanal01.01.–31.05.35 cm§ 8 Abs. 1 lit. b und § 9 Abs. 1 lit. b AB Linthkanal (Fassung seit 1. Januar 2018)

Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil):Die Schonzeit beginnt und endet am angegebenen Tag jeweils um 12.00 Uhr.

Zürichsee und Obersee:Die Fischereikommission hat die Äsche mit Beschluss vom 16. Juni 2025 (nGS 2025-052) per 1. Januar 2026 ganzjährig unter Schutz gestellt. Das Fangmindestmass von 32 cm blieb im Katalog stehen, ist aber wegen des ganzjährigen Schutzes gegenstandslos.

Linthkanal:Tagesfanglimite eine Äsche; Jahreslimite 100 Edelfische (§ 11 AB Linthkanal).

Weitere Vorschriften im Kanton St. Gallen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (sGS 854.11)
Fundstelle
Art. 5 und Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 1 und Anhang 2 FV SG
Fassung
vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. April 2026); Grunderlass nGS 44–32, in Vollzug ab 1. Januar 2009; Anhang 1 und Anhang 2 zuletzt geändert durch III. Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-009, in Vollzug ab 1. April 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Äsche im Kanton St. Gallen?

Vom 01.02. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist FV SG, Art. 5 und Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 1 und Anhang 2 FV SG. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Äsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton St. Gallen?

Nein. im Kanton St. Gallen gelten für Äsche in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Alpenrhein (st.gallischer Rhein), Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil), Zürichsee und Obersee, Walensee, Linthkanal. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Äsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Äsche im Kanton St. Gallen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton St. Gallen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Äsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton St. Gallen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Äsche wieder frei wird.

Äsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Äsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton St. Gallen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton St. Gallen im Überblick