Widerhaken
Widerhaken im Kanton Schwyz
eingeschränkt — In den stehenden Gewässern sind Einfachhaken mit Widerhaken erlaubt (Mehrfachhaken nur ohne), in den Fliessgewässern und beim Freiangelrecht sind ausschliesslich Einfachhaken ohne Widerhaken zulässig.
Was der Erlass sagt
Für die patentpflichtige Seefischerei in den stehenden Gewässern zählt § 9 Abs. 3 AB stehende Gewässer die erlaubten Fanggeräte auf, lit. a: «Einfachhaken mit und ohne Widerhaken sowie Mehrfachhaken ohne Widerhaken»; lit. b lässt «Einfachhaken mit Widerhaken zur Ausübung der Hegenen- und Schleppfischerei» zu. § 9 Abs. 5 behält ausdrücklich «allfällige Bestimmungen des Bundesamts für Umwelt über die Verwendung von Angeln mit Widerhaken» vor (Bezug auf Art. 5b VBGF). Beim Freiangelrecht auf Seeufer ist dagegen nur «eine Angelrute mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken und mit einem Schwimmer» zugelassen (§ 8 Abs. 1 AB stehende Gewässer). Für die Fliessgewässer schreibt § 7 Abs. 1 AB Fliessgewässer durchgehend widerhakenlose Einfachhaken vor: lit. a «Eine Angelrute mit einem Einfachhaken der Grösse 1 bis 6 … ohne Widerhaken», lit. b für die Fliegenfischerei «einem Einfachhaken ohne Widerhaken und Hakengrösse 6 oder kleiner». Am Zürichsee/Obersee dürfen «Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken» verwendet werden (§ 12 lit. c AB Zürichsee).
Fundstelle: § 9 Abs. 3 lit. a und b sowie § 8 Abs. 1 AB stehende Gewässer; § 7 Abs. 1 AB Fliessgewässer
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Schwyz, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Schwyz und Freiangelrecht Schwyz.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Kantonales Fischereigesetz (KFG) (771.110)
- Fassung
- vom 18. März 2009, SRSZ-Fassung Stand 1. Februar 2023
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewässern (Lauerzersee und Itlimoosweiher) (—)
- Fassung
- Beschluss des Regierungsrates vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern (—)
- Fassung
- Beschluss des Regierungsrates vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee (772.422)
- Fassung
- vom 13. Juli 2007, Fassung gemäss II. Nachtrag vom 14. Juni 2018 (nGS 2019-017); interkantonaler Erlass der Fischereikommission für den Zürichsee, gilt für den Schwyzer Seeteil
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Schwyz Haken mit Widerhaken erlaubt?
Für die patentpflichtige Seefischerei in den stehenden Gewässern zählt § 9 Abs. 3 AB stehende Gewässer die erlaubten Fanggeräte auf, lit. a: «Einfachhaken mit und ohne Widerhaken sowie Mehrfachhaken ohne Widerhaken»; lit. b lässt «Einfachhaken mit Widerhaken zur Ausübung der Hegenen- und Schleppfischerei» zu. § 9 Abs. 5 behält ausdrücklich «allfällige Bestimmungen des Bundesamts für Umwelt über die Verwendung von Angeln mit Widerhaken» vor (Bezug auf Art. 5b VBGF). Beim Freiangelrecht auf Seeufer ist dagegen nur «eine Angelrute mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken und mit einem Schwimmer» zugelassen (§ 8 Abs. 1 AB stehende Gewässer). Für die Fliessgewässer schreibt § 7 Abs. 1 AB Fliessgewässer durchgehend widerhakenlose Einfachhaken vor: lit. a «Eine Angelrute mit einem Einfachhaken der Grösse 1 bis 6 … ohne Widerhaken», lit. b für die Fliegenfischerei «einem Einfachhaken ohne Widerhaken und Hakengrösse 6 oder kleiner». Am Zürichsee/Obersee dürfen «Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken» verwendet werden (§ 12 lit. c AB Zürichsee).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Schwyz.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 17 weitere Kantone regeln es gleich wie Schwyz. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)