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Widerhaken

Widerhaken im Kanton Luzern

eingeschränkt — Angeln mit Widerhaken dürfen nur von Inhaberinnen und Inhabern des Sachkundenachweises und nur in stehenden Gewässern verwendet werden; in Fliessgewässern und bei der Freiangelfischerei sind sie verboten.

Was der Erlass sagt

§ 18 Abs. 2 FiV LU: «Angeln mit Widerhaken dürfen nur von Inhaberinnen und Inhabern des Sachkundenachweises nach Artikel 5a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei und nur in stehenden Gewässern verwendet werden. In Fliessgewässern und bei der Freiangelfischerei nach Absatz 1e sind Angeln mit Widerhaken verboten.» Die Freiangelfischerei ist nach § 18 Abs. 1e FiV LU ohnehin auf «nur eine Rute mit einfacher Angel und natürlichem Köder ohne Verwendung von lebenden oder toten Köderfischen» beschränkt. Für die Konkordatsseen (Vierwaldstättersee, Zugersee, Hallwilersee) gelten die Bestimmungen der jeweiligen interkantonalen Vereinbarungen (§ 21 FiV LU).

Fundstelle: § 18 Abs. 2 FiV LU

Was sonst gilt

Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Luzern, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Luzern und Freiangelrecht Luzern.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (721)
Fassung
vom 21. November 1997, Stand 1. Januar 2021 (letzte Änderung Beschluss vom 24. November 2020, G 2020-092)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischereigesetz (720)
Fassung
vom 30. Juni 1997, Stand 1. Januar 2020 (letzte Änderung Beschluss vom 9. September 2019, G 2019-059)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Luzern Haken mit Widerhaken erlaubt?

§ 18 Abs. 2 FiV LU: «Angeln mit Widerhaken dürfen nur von Inhaberinnen und Inhabern des Sachkundenachweises nach Artikel 5a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei und nur in stehenden Gewässern verwendet werden. In Fliessgewässern und bei der Freiangelfischerei nach Absatz 1e sind Angeln mit Widerhaken verboten.» Die Freiangelfischerei ist nach § 18 Abs. 1e FiV LU ohnehin auf «nur eine Rute mit einfacher Angel und natürlichem Köder ohne Verwendung von lebenden oder toten Köderfischen» beschränkt. Für die Konkordatsseen (Vierwaldstättersee, Zugersee, Hallwilersee) gelten die Bestimmungen der jeweiligen interkantonalen Vereinbarungen (§ 21 FiV LU).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Luzern.

Wie halten es die anderen Kantone?

Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 17 weitere Kantone regeln es gleich wie Luzern. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Widerhaken in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Luzern