Widerhaken
Widerhaken im Kanton Obwalden
eingeschränkt — In den Seen und im Sewensee sind Widerhaken nur für Personen mit Sachkunde-Nachweis zugelassen; in den übrigen Fliessgewässern und bei der Freiangelfischerei sind Widerhaken verboten.
Was der Erlass sagt
Merkblatt 2026: Für Sarnersee, Wichelsee, Alpnachersee und Sewensee gilt jeweils «Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Angler und Anglerinnen mit Sachkunde-Nachweis zugelassen.» Für die übrigen Fliessgewässer hält das Merkblatt fest: «Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist nicht gestattet»; dies deckt sich mit Art. 13 Abs. 3 AB Fischerei OW («Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist verboten»). Bei der Freiangelfischerei (patentfreies Ufer-Fischen im Sarner- und Alpnachersee vom 1. April bis 15. Oktober) ist nach Art. 1 AB Fischerei OW nur «ein einfacher Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder» erlaubt.
Fundstelle: Art. 13 Abs. 3 und Art. 1 AB Fischerei OW (GDB 651.211); Merkblatt Fischerei OW 2026 (Seefischerei/Fliessgewässerfischerei)
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Obwalden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Obwalden und Freiangelrecht Obwalden.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (651.2)
- Fassung
- vom 23. November 1997; kantonales Rahmengesetz, Grundlage der Fischereiverordnung und der Ausführungsbestimmungen
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (651.21)
- Fassung
- vom 18. Dezember 1997; Grundlage der Ausführungsbestimmungen (vgl. Ingress AB und Verweis im Merkblatt auf die kantonale Fischereiverordnung)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Ausführungsbestimmungen über die Fischerei (651.211)
- Fassung
- vom 28. Oktober 2008, in Kraft seit 1. Januar 2009 (ABl 2008, 1795), mit Nachtrag vom 22. Juni 2010; ausgewertet wurde die auf lexfind abrufbare Fassung
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Ausführungsbestimmungen über die Fischfangstatistik (651.213)
- Fassung
- in Kraft; verwiesen in Art. 20 der Ausführungsbestimmungen über die Fischerei (GDB 651.213). Volltext nicht direkt abrufbar
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Merkblatt über die Fischerei im Kanton Obwalden (—)
- Fassung
- Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Umwelt, Stand 1. Januar 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Obwalden Haken mit Widerhaken erlaubt?
Merkblatt 2026: Für Sarnersee, Wichelsee, Alpnachersee und Sewensee gilt jeweils «Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Angler und Anglerinnen mit Sachkunde-Nachweis zugelassen.» Für die übrigen Fliessgewässer hält das Merkblatt fest: «Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist nicht gestattet»; dies deckt sich mit Art. 13 Abs. 3 AB Fischerei OW («Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist verboten»). Bei der Freiangelfischerei (patentfreies Ufer-Fischen im Sarner- und Alpnachersee vom 1. April bis 15. Oktober) ist nach Art. 1 AB Fischerei OW nur «ein einfacher Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder» erlaubt.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Obwalden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 17 weitere Kantone regeln es gleich wie Obwalden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)