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Schonzeit

Schonzeit Felchen im Kanton Tessin

Für das Felchen ist im Kanton Tessin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Tessin im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 6 Wochen
Fangmindestmass
25 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Tessin — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
30 cm

art. 22 cpv. 1 RALCSP

AngabeWert
Fischart Felchen (Coregonus spp.)
KantonTessin (TI)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass30 cm
FundstelleRALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Das Felchen wird auch Balchen, Albeli, Ballen, Maräne oder Renke genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Coregonus spp..

Was du dazu wissen solltest

Im Hauptteil ist kein eigener Schutzzeitraum festgelegt: Es gilt die Fangzeit nach art. 2 cpv. 1 RALCSP. Für den Lago Maggiore und den Luganersee gelten die Anhänge 1 und 2.

Abweichende Regeln im Kanton Tessin

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Tessin. In den folgenden Gewässern gilt für Felchen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Lago Maggiore01.11.–31.01.30 cmall. 1 art. 1 cpv. 1
Luganersee15.11.–24.01.30 cmall. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP
Tresa15.11.–24.01.30 cmall. 3 art. 2 cpv. 2 in relazione con all. 2 art. 1 cpv. 1 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP

Lago Maggiore:Anhang 1 führt das Lavarello-Felchen und das Bondella-Felchen getrennt auf, mit unterschiedlichen Fangmindestmassen. Höchster Tagesfang für Patente der Typen D und T: 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare aus Forellen und Saiblingen zusammen (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 2). Während der Felchen-Schonzeit sind die Netze riadaresc, reet da bundela, riadaresc reet de bundela, voltana (Setzpflicht zwischen 10 und 45 Metern), reet de bundela sowie die Spiegelnetze auf Egli und auf Hecht verboten (all. 1 tabella 1). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Luganersee:Inhaberinnen und Inhaber von Patenten der Typen D und T dürfen täglich höchstens 15 Salmoniden behalten (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare aus Forellen und Saiblingen zusammen (nota 1). In der Berufsfischerei ist das Netz riadaresc während der Felchen-Schonzeit verboten; erlaubt ist es erst ab dem 20. Dezember, mit einer Maschenweite von mindestens 50 mm und in wenigstens 100 m Abstand vom Ufer (all. 2 tabella 3). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Tresa:Die Schonzeit ergibt sich aus dem Verweis von all. 3 art. 2 cpv. 2 auf die für den Luganersee festgelegten Zeiträume. Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Weitere Vorschriften im Kanton Tessin

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fundstelle
art. 22 cpv. 1 RALCSP
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Felchen im Kanton Tessin?

Das Fischereirecht im Kanton Tessin sieht für Felchen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss das Felchen sein, damit man es mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Tessin?

Nein. im Kanton Tessin gelten für Felchen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Verbano, Ceresio, Tresa. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Felchen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Felchen im Kanton Tessin steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Tessin erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Felchen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Tessin lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Felchen wieder frei wird.

Felchen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Felchen Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Tessin

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Tessin im Überblick