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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Tessin

Für die Bachforelle ist im Kanton Tessin ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Tessin im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Tessin — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
26 cm

art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
KantonTessin (TI)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass26 cm
FundstelleRALCSP, art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Regeln im Kanton Tessin

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Tessin. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fluss Ticino von Personico (Einmündung des Ausleitkanals der AET-Zentrale) bis zur Mündung und Fluss Moesa (Hauptlauf, Sektoren BD2, BD3, BN1, BN2)keine Schonzeit30 cmart. 22 cpv. 1 e cpv. 3 RALCSP
alle Bergseen und Stauseen, die auf der Referenzkarte nummeriert sindkeine Schonzeit24 cmart. 22 cpv. 1 e cpv. 5 RALCSP; art. 2 cpv. 1 lett. b e c RALCSP
Lago Maggiore26.09.–20.12.40 cmall. 1 art. 1 cpv. 1
Luganersee26.09.–20.12.40 cmall. 2 art. 1 cpv. 1 RALCSP
Tresa30.09.–15.03.24 cmall. 3 art. 2 cpv. 2 (periodo di divieto) e all. 3 art. 6 cpv. 1 (lunghezza minima) RALCSP

Fluss Ticino von Personico (Einmündung des Ausleitkanals der AET-Zentrale) bis zur Mündung und Fluss Moesa (Hauptlauf, Sektoren BD2, BD3, BN1, BN2):In diesen Abschnitten beträgt der Tagesfang insgesamt höchstens 3 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen.

alle Bergseen und Stauseen, die auf der Referenzkarte nummeriert sind:Tagesfang höchstens 12 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen; ein Jahreskontingent entfällt. Fangzeit: unter 1200 m ü. M. vom 15. März bis zum letzten Sonntag im September, über 1200 m ü. M. vom ersten Sonntag im Juni bis zum zweiten Sonntag im Oktober.

Lago Maggiore:Anhang 1 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Tagesfang für Patente der Typen D und T: 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen), davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (all. 1 art. 1 cpv. 1 nota 2). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna und die cavedanera (auch cane genannt) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge nicht verwendet werden (all. 1 tabella 2). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Luganersee:Anhang 2 führt die Sammelposition «Trota» ohne Trennung der Arten: Der Wert gilt deshalb auch für diese Art. Anhang 2 regelt die «trota» als eine einzige Kategorie, ohne Bachforelle, Seeforelle, Marmorierte Forelle und Regenbogenforelle zu unterscheiden. Inhaberinnen und Inhaber von Patenten der Typen D und T dürfen täglich höchstens 15 Salmoniden (Forellen, Saiblinge und Felchen) fangen, davon höchstens 5 Exemplare zusammengezählt aus Forellen und Saiblingen (nota 1). Während der Schonzeit der Forelle sind die molagna (Forellen-Schleppschnur, tirlindana da trota) und die cavedanera (cane) verboten, und beim Schleppfischen dürfen Köder unter 18 cm Länge weder natürlich noch künstlich verwendet werden (all. 2 tabella 4). Die Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr der genannten Tage.

Tresa:Die Schonzeiten beginnen um 12.00 Uhr des ersten Tages und enden um 12.00 Uhr des letzten Tages (all. 3 art. 2 cpv. 3). Pro Fischerin oder Fischer und Tag sind höchstens 12 Stück Salmoniden erlaubt (all. 3 art. 6 cpv. 2 lett. a).

Weitere Vorschriften im Kanton Tessin

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fundstelle
art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Tessin?

Das Fischereirecht im Kanton Tessin sieht für Bachforelle keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Tessin?

Nein. im Kanton Tessin gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: fiume Ticino da Personico (confluenza canale di scarico centrale AET) alla foce e fiume Moesa (asta principale settori BD2, BD3, BN1, BN2), tutti i laghi alpini e bacini idroelettrici numerati nella cartina di riferimento, Verbano, Ceresio, Tresa. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Tessin steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Tessin erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Tessin lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Tessin

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Tessin im Überblick