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Schonzeit

Schonzeit Karpfen im Kanton Luzern

Für den Karpfen ist im Kanton Luzern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Ein Fangmass ist für den Karpfen im Kanton Luzern nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton Luzern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Karpfen nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Luzern — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
kein Fangmass

§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV

AngabeWert
Fischart Karpfen (Cyprinus carpio)
im Erlass genannt als: —
KantonLuzern (LU)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmasskein Fangmass
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Regeln im Kanton Luzern

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Luzern. In den folgenden Gewässern gilt für Karpfen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Hallwilerseekeine Schonzeit35 cm§ 16 Abs. 1f Übereinkunft Hallwilersee

Hallwilersee:Einziges Gewässer im Kanton Luzern mit einem Fangmindestmass für Karpfen. In § 15 (Schonzeiten) nicht aufgeführt.

Weitere Vorschriften im Kanton Luzern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Karpfen im Kanton Luzern?

Das Fischereirecht im Kanton Luzern sieht für Karpfen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Karpfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Luzern?

Nein. im Kanton Luzern gelten für Karpfen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Hallwilersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Karpfen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Karpfen im Kanton Luzern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Luzern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Karpfen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Luzern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Karpfen wieder frei wird.

Karpfen in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Karpfen Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Luzern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Luzern im Überblick