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Schonzeit

Schonzeit Trüsche im Kanton Luzern

Für die Trüsche ist im Kanton Luzern ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Ein Fangmass ist für die Trüsche im Kanton Luzern nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Kantonale Schonzeit im Kanton Luzern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Trüsche nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Luzern — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
kein Fangmass

§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV

AngabeWert
Fischart Trüsche (Lota lota)
im Erlass genannt als: —
KantonLuzern (LU)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmasskein Fangmass
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Die Trüsche ist der einzige Süsswasser-Dorschfisch der Schweiz; in Deutschland heisst sie Quappe.

Die Trüsche wird auch Quappe, Rutte oder Aalrutte genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Lota lota.

Was du dazu wissen solltest

Die Trüsche ist weder in § 12 Abs. 1 noch in § 13 Abs. 1 FiV aufgeführt; nach den Auffangbestimmungen bestehen damit ausdrücklich weder Schonzeit noch Fangmindestmass. Gefährdungsstatus im Anhang 1 VBGF: NG (nicht gefährdet), Art. 2a VBGF greift also nicht. Am Vierwaldstättersee ist die Nachtfischerei auf Trüschen von öffentlich zugänglichen Ufern aus erlaubt (§ 20 Abs. 3 AB Vierwaldstättersee).

Weitere Vorschriften im Kanton Luzern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Trüsche im Kanton Luzern?

Das Fischereirecht im Kanton Luzern sieht für Trüsche keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Trüsche sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Trüsche in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Trüsche gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Trüsche im Kanton Luzern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Luzern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Trüsche — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Luzern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Trüsche wieder frei wird.

Trüsche in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Trüsche Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Luzern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Luzern im Überblick