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Schonzeit

Schonzeit Hecht im Kanton Luzern

Die Schonzeit für den Hecht im Kanton Luzern läuft vom 15.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Luzern: vom 15.03. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Luzern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Hecht nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Luzern — das gilt vor Ort

Schonzeit
15.03.–30.04.
Fangmass
45 cm

§ 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV

AngabeWert
Fischart Hecht (Esox lucius)
im Erlass genannt als: Hechte in stehenden Gewässern
KantonLuzern (LU)
Schonzeit15.03.–30.04.
Fangmass45 cm
FundstelleFiV LU, § 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Schonzeit und Fangmindestmass gelten nach dem Wortlaut der FiV nur für stehende Gewässer (u. a. Sempachersee, Baldeggersee, Rotsee). In Fliessgewässern besteht nach § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV weder Schonzeit noch Fangmindestmass.

Abweichende Regeln im Kanton Luzern

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Luzern. In den folgenden Gewässern gilt für Hecht etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.)keine Schonzeitkein Fangmass§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Vierwaldstättersee (ohne Alpnachersee)15.03.–30.04.50 cm§ 18 Abs. 1g und § 19 Abs. 1g AB Vierwaldstättersee
Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees)keine Schonzeitkein Fangmass§ 18 Abs. 1gbis und § 19 Abs. 1gbis AB Vierwaldstättersee
Hallwilersee01.02.–30.04.50 cm§ 15 Abs. 1c und § 16 Abs. 1d Übereinkunft Hallwilersee
Zugersee01.03.–30.04.50 cm§ 7 Abs. 1d und § 8 Abs. 1d AB Zugersee

Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.):§ 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV beschränken die Hechtregelung ausdrücklich auf stehende Gewässer.

Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees):Die AB nennen für den Alpnachersee ausdrücklich keine Schonzeit und kein Fangmindestmass — bewusste Ausnahme zur Bestandesregulierung.

Hallwilersee:Höchstens 3 Hechte pro Tag und Person (§ 16 Abs. 2d).

Weitere Vorschriften im Kanton Luzern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (SRL Nr. 721)
Fundstelle
§ 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV
Fassung
vom 21. November 1997 (Stand 1. Januar 2021), in Kraft seit 1. Januar 1998
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hecht im Kanton Luzern?

Vom 15.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist FiV LU, § 12 Abs. 1e und § 13 Abs. 1e FiV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Luzern?

Nein. im Kanton Luzern gelten für Hecht in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Fliessgewässer (Reuss, Kleine Emme, Wigger, Suhre u. a.), Vierwaldstättersee (ohne Alpnachersee), Alpnachersee (Teil des Vierwaldstättersees), Hallwilersee, Zugersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Hecht im Kanton Luzern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Luzern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Hecht — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Luzern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Hecht wieder frei wird.

Hecht in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Luzern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Luzern im Überblick