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Schonzeit

Schonzeit Hecht im Kanton Genf

Die Schonzeit für den Hecht im Kanton Genf läuft vom 01.04. bis zum 20.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Genf: vom 01.04. bis zum 20.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Genf im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Hecht nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Genf — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.04.–20.04.
Fangmass
45 cm

art. 21 let. c et art. 15 al. 2 let. e RPêche GE

AngabeWert
Fischart Hecht (Esox lucius)
KantonGenf (GE)
Schonzeit01.04.–20.04.
Fangmass45 cm
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. c et art. 15 al. 2 let. e RPêche GE

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 45 cm (art. 15 al. 2 let. e). Öffnungszeit (art. 21 let. c): vom 21. April bis zum 31. März → Schonzeit vom 1. bis 20. April. Im Genfersee gelten für den Hecht nach dem Règlement Léman ein eigenes Mass und eine eigene Schonzeit: 50 cm und Schonzeit vom 20. März bis 20. April. Die Werte des Genfersees stehen in der Variante «Genfersee» (Règlement Léman, SR 0.923.211, art. 38 und 39).

Abweichende Regeln im Kanton Genf

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Genf. In den folgenden Gewässern gilt für Hecht etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Genfersee20.03.–20.04.50 cmart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026

Genfersee:Fangmindestmass 50 cm (art. 38 al. 2 let. d) und Schonzeit vom 20. März bis 20. April (art. 39 al. 1 let. c). Höchstzahl: 5 Hechte pro Tag (art. 40 let. e).

Weitere Vorschriften im Kanton Genf

Der Kanton Genf unterscheidet drei grosse Gewässerräume: (1) den Genfersee, der in erster Linie den internationalen und interkantonalen Vereinbarungen untersteht (art. 2 al. 2 RPêche: Das kantonale Recht gilt für den Genfersee nur, soweit es dem französisch-schweizerischen Abkommen nicht widerspricht); (2) die Rhone, in die Abschnitte 1 bis 5 unterteilt, je mit eigenen Massen und Zeiten; (3) die übrigen Fliessgewässer (Arve, Aire, Allondon, Versoix usw.). Die allgemeinen Öffnungszeiten stehen in art. 18 RPêche: ganzjährig in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Genfer Kantonsgebiets; vom ersten Samstag im März bis zum 30. November in den Rhone-Abschnitten 1, 2 und 3, in der Arve und in der Aire; vom 1. bis 31. Dezember in den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) unter den Bedingungen von art. 21 let. b ch. 2; vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober im Rhone-Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine; vom ersten Samstag im März bis zum 30. September in allen übrigen Flüssen; vom zweiten Samstag im März bis zum 30. September in sämtlichen Grenzabschnitten zu Frankreich (ausser der Rhone). Die artspezifischen Schonzeiten (art. 21 RPêche) überlagern diese allgemeinen Zeiten. Die Werte des Genfersees — Fangmindestmasse nach art. 38 al. 2 und Schonzeiten nach art. 39 des Règlement Léman (SR 0.923.211, in Kraft seit 01.01.2026) — stehen bei der jeweiligen Art als Variante. Sie gehen dem kantonalen Recht vor (art. 2 al. 2 RPêche).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. c et art. 15 al. 2 let. e RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hecht im Kanton Genf?

Vom 01.04. bis zum 20.04. Rechtsgrundlage ist RPêche GE, art. 21 let. c et art. 15 al. 2 let. e RPêche GE. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Genf?

Nein. im Kanton Genf gelten für Hecht in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lac Léman. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Hecht im Kanton Genf steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Genf erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Hecht — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Genf lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Hecht wieder frei wird.

Hecht in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Genf

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Genf im Überblick