Schonzeit
Schonzeit Felchen im Kanton Genf
Für das Felchen im Kanton Genf liess sich die Schonzeit nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen hier lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.
Stand 07. September
Bitte beim Kanton nachfragen
Für diese Art liess sich die Regelung nicht abschliessend aus dem Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
- Schonzeit
- mindestens 6 Wochen
- Fangmindestmass
- 25 cm
VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2
Kanton Genf — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- nicht abschliessend geklärt
- Fangmass
- 30 cm
art. 15 al. 2 let. d RPêche GE
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Felchen (Coregonus spp.) |
| Kanton | Genf (GE) |
| Schonzeit | nicht abschliessend geklärt |
| Fangmass | 30 cm |
| Fundstelle | RPêche GE, art. 15 al. 2 let. d RPêche GE |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Das Felchen wird auch Balchen, Albeli, Ballen, Maräne oder Renke genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Coregonus spp..
Was du dazu wissen solltest
Fangmindestmass 30 cm (art. 15 al. 2 let. d RPêche, «corégone Coregonus sp.»). Die Schonzeit des Felchens ist in art. 21 RPêche nicht festgelegt; im Genfersee untersteht das Felchen (Féra/Palée) dem Règlement Léman, das dafür ein eigenes Mass und eine eigene Schonzeit vorsieht. Die Werte des Genfersees stehen in der Variante «Genfersee» (Règlement Léman, SR 0.923.211, art. 38 und 39).
Abweichende Regeln im Kanton Genf
Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Genf. In den folgenden Gewässern gilt für Felchen etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Genfersee | 05.10.–16.01. | 37 cm | art. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026 |
Genfersee:Fangmindestmass 37 cm für das Felchen (Coregonus sp. — die Féra des Genfersees; art. 38 al. 2 let. c). Das Felchen zählt zu den Salmoniden, deren Schonzeit Jahr für Jahr festgelegt wird. Die Daten werden Jahr für Jahr in art. 39 al. 1 let. a festgelegt: Schonzeit vom 01.01. bis 17.01.2026, vom 05.10.2026 bis 16.01.2027, vom 04.10.2027 bis 15.01.2028, vom 02.10.2028 bis 13.01.2029, vom 01.10.2029 bis 12.01.2030 und vom 07.10.2030 bis 31.12.2030. Die hier erfassten Werte entsprechen der Saison 2026/2027. Höchstzahl: 10 Felchen pro Tag und 200 pro Jahr (art. 40 let. c).
Weitere Vorschriften im Kanton Genf
Der Kanton Genf unterscheidet drei grosse Gewässerräume: (1) den Genfersee, der in erster Linie den internationalen und interkantonalen Vereinbarungen untersteht (art. 2 al. 2 RPêche: Das kantonale Recht gilt für den Genfersee nur, soweit es dem französisch-schweizerischen Abkommen nicht widerspricht); (2) die Rhone, in die Abschnitte 1 bis 5 unterteilt, je mit eigenen Massen und Zeiten; (3) die übrigen Fliessgewässer (Arve, Aire, Allondon, Versoix usw.). Die allgemeinen Öffnungszeiten stehen in art. 18 RPêche: ganzjährig in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Genfer Kantonsgebiets; vom ersten Samstag im März bis zum 30. November in den Rhone-Abschnitten 1, 2 und 3, in der Arve und in der Aire; vom 1. bis 31. Dezember in den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) unter den Bedingungen von art. 21 let. b ch. 2; vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober im Rhone-Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine; vom ersten Samstag im März bis zum 30. September in allen übrigen Flüssen; vom zweiten Samstag im März bis zum 30. September in sämtlichen Grenzabschnitten zu Frankreich (ausser der Rhone). Die artspezifischen Schonzeiten (art. 21 RPêche) überlagern diese allgemeinen Zeiten. Die Werte des Genfersees — Fangmindestmasse nach art. 38 al. 2 und Schonzeiten nach art. 39 des Règlement Léman (SR 0.923.211, in Kraft seit 01.01.2026) — stehen bei der jeweiligen Art als Variante. Sie gehen dem kantonalen Recht vor (art. 2 al. 2 RPêche).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
- Fundstelle
- art. 15 al. 2 let. d RPêche GE
- Fassung
- du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Felchen im Kanton Genf?
Das Fischereirecht im Kanton Genf sieht für Felchen keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss das Felchen sein, damit man es mitnehmen darf?
Das Fangmindestmass beträgt 30 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel im ganzen Kanton Genf?
Nein. im Kanton Genf gelten für Felchen in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Lac Léman. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Felchen gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Felchen im Kanton Genf steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Genf erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Felchen — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Genf lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Felchen wieder frei wird.
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Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Felchen Schonzeit".
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