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Schonzeit

Schonzeit Schleie im Kanton Genf

Für die Schleie ist im Kanton Genf ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 20 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Kantonale Schonzeit im Kanton Genf im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Schleie nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Genf — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
20 cm

art. 15 al. 2 let. g RPêche GE

AngabeWert
Fischart Schleie (Tinca tinca)
KantonGenf (GE)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass20 cm
FundstelleRPêche GE, art. 15 al. 2 let. g RPêche GE

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Die Schleie wird auch Schlei genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Tinca tinca.

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 20 cm (art. 15 al. 2 let. g). Die Schleie zählt nicht zu den Arten mit Schonzeit nach art. 21 RPêche; für sie gelten die allgemeinen Öffnungszeiten von art. 18. Im Genfersee zählt die Schleie zu den einheimischen Arten des Sees, doch das Règlement Léman setzt ihr weder ein eigenes Fangmindestmass noch eine eigene Schonzeit.

Weitere Vorschriften im Kanton Genf

Der Kanton Genf unterscheidet drei grosse Gewässerräume: (1) den Genfersee, der in erster Linie den internationalen und interkantonalen Vereinbarungen untersteht (art. 2 al. 2 RPêche: Das kantonale Recht gilt für den Genfersee nur, soweit es dem französisch-schweizerischen Abkommen nicht widerspricht); (2) die Rhone, in die Abschnitte 1 bis 5 unterteilt, je mit eigenen Massen und Zeiten; (3) die übrigen Fliessgewässer (Arve, Aire, Allondon, Versoix usw.). Die allgemeinen Öffnungszeiten stehen in art. 18 RPêche: ganzjährig in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Genfer Kantonsgebiets; vom ersten Samstag im März bis zum 30. November in den Rhone-Abschnitten 1, 2 und 3, in der Arve und in der Aire; vom 1. bis 31. Dezember in den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) unter den Bedingungen von art. 21 let. b ch. 2; vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober im Rhone-Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine; vom ersten Samstag im März bis zum 30. September in allen übrigen Flüssen; vom zweiten Samstag im März bis zum 30. September in sämtlichen Grenzabschnitten zu Frankreich (ausser der Rhone). Die artspezifischen Schonzeiten (art. 21 RPêche) überlagern diese allgemeinen Zeiten. Die Werte des Genfersees — Fangmindestmasse nach art. 38 al. 2 und Schonzeiten nach art. 39 des Règlement Léman (SR 0.923.211, in Kraft seit 01.01.2026) — stehen bei der jeweiligen Art als Variante. Sie gehen dem kantonalen Recht vor (art. 2 al. 2 RPêche).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 15 al. 2 let. g RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Schleie im Kanton Genf?

Das Fischereirecht im Kanton Genf sieht für Schleie keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Schleie sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 20 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich die Schleie in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Schleie gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Schleie im Kanton Genf steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Genf erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Schleie — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Genf lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Schleie wieder frei wird.

Schleie in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Schleie Schonzeit".

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