Zum Inhalt springen

Fangmass

Fangmass Äsche im Kanton Genf

Das Fangmindestmass für die Äsche beträgt im Kanton Genf 35 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 28 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartÄsche (Thymallus thymallus)
KantonGenf (GE)
Fangmass Kanton35 cm
Untergrenze Bund28 cm
Schonzeitab 01.10
FundstelleRPêche GE, art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

art. 15 al. 1 RPêche GE: «Die Länge des Fisches wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen.» Diese Regel entspricht Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01).

Was du dazu wissen solltest

Fangmindestmass 35 cm (art. 15 al. 2 let. b). Öffnungszeit (art. 21 let. b ch. 1): vom ersten Samstag im Mai bis zum 30. September → Schonzeit vom 1. Oktober bis zum ersten Samstag im Mai (beweglicher Termin, ohne festes Enddatum). In der Rhone und in der Arve dauert die Öffnung bis zum 30. November. Sonderfälle: In den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) bleibt die Äschenfischerei vom 1. bis 31. Dezember offen, ausschliesslich mit der trockenen Fliege an der Fliegenrute (art. 21 let. b ch. 2); im Allondon und im Abschnitt 13 der Versoix ist die Äschenfischerei ganzjährig verboten (art. 21 let. b ch. 3 → dauernder Schutz).

Abweichende Masse im Kanton Genf

In diesen Gewässern gilt für Äsche ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Rhone und Arveab 01.1235 cmart. 21 let. b ch. 1 RPêche GE
Arve, Abschnitte 6 und 7 (Jonction–Brücke von Vessy)ab 01.0135 cmart. 21 let. b ch. 2 RPêche GE
Allondon und Versoix (Abschnitt 13)ganzjährig geschont35 cmart. 21 let. b ch. 3 RPêche GE
Genferseeganzjährig geschontkein Fangmassart. 38 al. 2 et art. 39 du Règlement Léman (RS 0.923.211), en vigueur depuis le 01.01.2026

Rhone und Arve:Öffnung verlängert bis zum 30. November in der Rhone und in der Arve → Schonzeit vom 1. Dezember bis zum ersten Samstag im Mai.

Arve, Abschnitte 6 und 7 (Jonction–Brücke von Vessy):Die Äsche bleibt bis zum 31. Dezember fangbar, ausschliesslich mit der trockenen Fliege an der Fliegenrute; alle anderen Techniken sind in dieser Zeit verboten.

Allondon und Versoix (Abschnitt 13):Die Äschenfischerei ist im Allondon und im Abschnitt 13 der Versoix ganzjährig verboten.

Genfersee:Die Fischerei auf die Äsche (Thymallus thymallus) ist im Genfersee ganzjährig verboten (art. 39 al. 1 let. b). Kein Fangmindestmass, da kein Fang zulässig ist.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fundstelle
art. 21 let. b et art. 15 al. 2 let. b RPêche GE
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss die Äsche im Kanton Genf sein?

Mindestens 35 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Genf?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Rhone und Arve, Arve, Abschnitte 6 und 7 (Jonction–Brücke von Vessy), Allondon und Versoix (Abschnitt 13), Genfersee. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann die Äsche geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Äsche im Kanton Genf. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Äsche zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

Äsche-Fangmass in anderen Kantonen

Alle Werte im Kanton Genf im Überblick