Schonzeit
Schonzeit Wels im Kanton Genf
Für den Wels im Kanton Genf liess sich die Schonzeit nicht abschliessend aus dem amtlichen Erlass klären. Wir zeigen hier lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert. Ein kantonales Fangmass besteht für den Wels im Kanton Genf nicht.
Stand 07. September
Bitte beim Kanton nachfragen
Für diese Art liess sich die Regelung nicht abschliessend aus dem Erlass klären. Wir zeigen lieber eine offene Frage als einen geratenen Wert.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
Für Wels nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.
Kanton Genf — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- nicht abschliessend geklärt
- Fangmass
- nicht abschliessend geklärt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Wels (Silurus glanis) |
| Kanton | Genf (GE) |
| Schonzeit | nicht abschliessend geklärt |
| Fangmass | nicht abschliessend geklärt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Der Wels wird auch Waller oder Silurus genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Silurus glanis.
Was du dazu wissen solltest
Der Wels ist weder in art. 15 noch in art. 21 RPêche GE erwähnt. Im Genfersee zählt der Wels zu den nicht einheimischen Arten; das Règlement Léman (SR 0.923.211) legt Fangmindestmasse nur in art. 38 al. 2 fest — für Forelle, Seesaibling, Felchen, Hecht und Egli — und Schonzeiten nur in art. 39, für die Salmoniden, die Äsche, den Hecht und das Egli. Diese Art steht dort nicht: Das Reglement setzt ihr im Genfersee also weder ein eigenes Mass noch eine eigene Schonzeit.
Weitere Vorschriften im Kanton Genf
Der Kanton Genf unterscheidet drei grosse Gewässerräume: (1) den Genfersee, der in erster Linie den internationalen und interkantonalen Vereinbarungen untersteht (art. 2 al. 2 RPêche: Das kantonale Recht gilt für den Genfersee nur, soweit es dem französisch-schweizerischen Abkommen nicht widerspricht); (2) die Rhone, in die Abschnitte 1 bis 5 unterteilt, je mit eigenen Massen und Zeiten; (3) die übrigen Fliessgewässer (Arve, Aire, Allondon, Versoix usw.). Die allgemeinen Öffnungszeiten stehen in art. 18 RPêche: ganzjährig in der Rhone zwischen der Passerelle du Lignon und den Bojen oberhalb des Wehrs von Verbois sowie ab unterhalb der Brücke von La Plaine bis zum Verlassen des Genfer Kantonsgebiets; vom ersten Samstag im März bis zum 30. November in den Rhone-Abschnitten 1, 2 und 3, in der Arve und in der Aire; vom 1. bis 31. Dezember in den Arve-Abschnitten 6 und 7 (Jonction–Pont de Vessy) unter den Bedingungen von art. 21 let. b ch. 2; vom ersten Samstag im März bis zum 31. Oktober im Rhone-Abschnitt 4 bis zur Brücke von La Plaine; vom ersten Samstag im März bis zum 30. September in allen übrigen Flüssen; vom zweiten Samstag im März bis zum 30. September in sämtlichen Grenzabschnitten zu Frankreich (ausser der Rhone). Die artspezifischen Schonzeiten (art. 21 RPêche) überlagern diese allgemeinen Zeiten. Die Werte des Genfersees — Fangmindestmasse nach art. 38 al. 2 und Schonzeiten nach art. 39 des Règlement Léman (SR 0.923.211, in Kraft seit 01.01.2026) — stehen bei der jeweiligen Art als Variante. Sie gehen dem kantonalen Recht vor (art. 2 al. 2 RPêche).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Wels im Kanton Genf?
Das Fischereirecht im Kanton Genf sieht für Wels keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss der Wels sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Was passiert, wenn ich den Wels in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Wels gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Wels im Kanton Genf steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Genf erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Wels — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Genf lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Wels wieder frei wird.
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