Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Bachsaibling im Kanton Nidwalden

Der Bachsaibling wird im Fischereirecht im Kanton Nidwalden nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für den Bachsaibling im Kanton Nidwalden nicht.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Bachsaibling nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Nidwalden — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)
KantonNidwalden (NW)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Im Vierwaldstättersee führen weder § 18 noch § 19 AB VWS den Bachsaibling auf.

Abweichende Regeln im Kanton Nidwalden

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Nidwalden. In den folgenden Gewässern gilt für Bachsaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Pachtgewässer (Engelberger Aa, Bergseen, Stauhaltungen)im Kantonsrecht nicht geführt25 cm§ 12 Abs. 1 Ziff. 4 kFV (NG 842.11)

Pachtgewässer (Engelberger Aa, Bergseen, Stauhaltungen):§ 11 Abs. 1 kFV führt Schonzeiten abschliessend nur für Forellen, Äschen und Krebse auf; der Bachsaibling ist dort nicht genannt, obwohl § 12 Abs. 1 Ziff. 4 kFV ein Fangmindestmass für ihn festlegt.

Weitere Vorschriften im Kanton Nidwalden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachsaibling im Kanton Nidwalden?

Das Fischereirecht im Kanton Nidwalden sieht für Bachsaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Nidwalden?

Nein. im Kanton Nidwalden gelten für Bachsaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Pachtgewässer (Engelberger Aa, Bergseen, Stauhaltungen). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachsaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachsaibling im Kanton Nidwalden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Nidwalden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachsaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Nidwalden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachsaibling wieder frei wird.

Bachsaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachsaibling Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Nidwalden

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Nidwalden im Überblick