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Fischart · Schweiz

Schleie — Schonzeit und Fangmass in der Schweiz

Die Schleie, auch Schlei genannt, ist in der Deutschschweiz von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Diese Übersicht stellt alle 26 Kantone nebeneinander — mit dem Zeitraum, dem Mass und der Fundstelle im amtlichen Erlass.

Die Vorgabe des Bundes

Art. 1 VBGF nennt für die Schleie keine Mindest-Schonzeit. Ob und wann die Art geschont ist, entscheidet allein der Kanton. Ein Fangmindestmass des Bundes besteht für diese Art nicht.

In Anhang 1 VBGF ist Tinca tinca mit dem Gefährdungsstatus NG (nicht gefährdet) geführt. Natürliches Einzugsgebiet: Rhein, Rhone, Doubs, Ticino, Inn.

Alle Kantone im Vergleich

Kanton Schonzeit Fangmass Heute Fundstelle
Zürich im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Bern im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Luzern keine Schonzeit kein Fangmass offen FiV LU, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 FiV
Uri im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen FiR UR, —
Schwyz im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Obwalden im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Nidwalden im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Glarus im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen VVFG GL, —
Zug keine Schonzeit kein Fangmass offen Infoblatt AfW ZG, Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): unter «Übrige», d. h. ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass
Solothurn im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Basel-Stadt 15.05.–30.06. 25 cm offen Anhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS
Basel-Landschaft nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt offen FiV BL, § 8 Abs. 1 Ziff. 10 i. V. m. Abs. 2 FiV BL
Schaffhausen keine Schonzeit 25 cm offen FiV SH, § 36 Abs. 1 lit. h FiV SH; in § 35 Abs. 1 FiV SH nicht aufgeführt
Appenzell Ausserrhoden im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Appenzell Innerrhoden 13.09.–10.04. 32 cm offen StKB Fischerei, Art. 22 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 FischV (GS 923.010) i. V. m. Art. 1 und Anhang Ziff. 1 StKB Fischerei (GS 923.013), Anhang Stand 17.03.2026 (Schonzeit); Art. 2 Abs. 1 lit. a StKB Fischerei (GS 923.013), Stand 01.04.2026 (Fangmindestmass)
St. Gallen im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen FV SG, —
Graubünden keine Schonzeit kein Fangmass offen FBV GR, Art. 20 FBV i. V. m. Anhang 1 Ziff. III FBV («übrige zum Fang freigegebene Fischarten»)
Aargau keine Schonzeit 25 cm offen AFV, § 16 Abs. 1 lit. l AFV (Fangmass); § 15 Abs. 2 AFV nennt die Schleie nicht
Thurgau im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen FiV TG, —
Freiburg erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März kein Fangmass offen OPêche FR, art. 28 al. 1, art. 30 al. 3 OPêche
Waadt keine Schonzeit kein Fangmass offen Directives rivières 2025-2027, art. 44 e contrario, art. 48 e contrario Directives 2025-2027
Wallis keine Schonzeit 25 cm offen Arrêté quinquennal 2024-2028, art. 22 al. 1 let. g arrêté quinquennal (taille) ; art. 23 al. 1 let. a arrêté (quota)
Neuenburg 01.10.–28.02. kein Fangmass offen Arrêté pêche NE 2026, art. 20 let. c (Section 2); art. 28 al. 1 let. c (Doubs 1ère cat.) Arrêté 2026
Genf keine Schonzeit 20 cm offen RPêche GE, art. 15 al. 2 let. g RPêche GE
Jura ab 01.10 kein Fangmass offen Règlement pêche 2026-2029 JU, art. 12 lit. e et art. 19 du règlement 2026-2029
Tessin im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen

Spalte „Heute" nach dem Stand des letzten Seitenaufbaus. In einzelnen Gewässern eines Kantons können abweichende Werte gelten — siehe die jeweilige Kantonsseite. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

4 der 26 Kantone legen für die Schleie eine eigene Kalender-Schonzeit fest. Am häufigsten setzt sie im Oktober ein — in 2 Kantonen. Wie lang sie dauert, geht weit auseinander: von 47 bis 151 Tagen, im Mittel 99. Am frühesten wieder frei ist die Art in Neuenburg (ab dem Tag nach dem 28.02.), am längsten warten musst du in Basel-Stadt — dort endet die Schonzeit erst am 30.06. Wer nahe an einer Kantonsgrenze fischt, sollte deshalb beide Seiten kennen. Luzern, Zug, Schaffhausen, Graubünden und 4 weitere halten ausdrücklich fest, dass für diese Art keine Schonzeit gilt. In 12 weiteren Kantonen kommt die Art im Fischereirecht gar nicht vor; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Appenzell Innerrhoden steht in der Tabelle, gehört aber nicht in diese Rechnung: Der Kanton kennt keine artbezogenen Schonzeiten, sondern eine für alle Arten gemeinsame Fangzeit. Die Sperrzeit vom 13.09. bis 10.04. trifft die Schleie deshalb genauso wie jeden anderen Fisch.

Häufige Fragen

In welchen Kantonen hat die Schleie Schonzeit?

In Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg, Jura gilt eine feste Kalender-Schonzeit. Die genauen Zeiträume stehen in der Tabelle.

Warum ist die Schonzeit nicht in der ganzen Schweiz gleich?

Weil der Bund bewusst nur eine Mindestdauer vorgibt. Art. 1 Abs. 2 VBGF verpflichtet die Kantone, Beginn und Ende so festzulegen, dass die Schonzeit die Fortpflanzungsperiode umfasst — und die verschiebt sich mit Höhenlage und Wassertemperatur. Ein Bergkanton setzt deshalb andere Daten als ein Mittellandkanton.

Welches Fangmass gilt für die Schleie?

Die kantonalen Fangmasse reichen von 20 bis 25 Zentimetern. Der Bund macht für diese Art keine eigene Vorgabe.

Weiter

Das Fangmass für Schleie steht auf einer eigenen Seite, inklusive der Messregel des Bundes. Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?".

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