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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Jura

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Jura läuft ab dem 01.10. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Beim Mass gilt ein Fangfenster von 25 bis 32 Zentimetern: Zu kleine und zu grosse Exemplare sind gleichermassen zurückzusetzen.

Stand 07. September

Ende der Schonzeit nicht datiert — bitte prüfen

Die Schonzeit beginnt ab dem 01.10. Der Erlass nennt kein Enddatum: Sie läuft bis zur nächsten Saisoneröffnung, und die wechselt jährlich. Bitte die Eröffnung beim Kanton prüfen, bevor du entnimmst.

Schonzeit im Kanton Jura: ab dem 01.10

Kantonale Schonzeit im Kanton Jura im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Jura — das gilt vor Ort

Schonzeit
ab 01.10
Fangfenster
25–32 cm

art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
KantonJura (JU)
Schonzeitab 01.10
Fangfenster25–32 cm
FundstelleRèglement pêche 2026-2029 JU, art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Abweichende Regeln im Kanton Jura

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Jura. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Doubsab 01.1030–35 cmart. 25 du règlement 2026-2029 (truite dans le Doubs)
Scheulteab 01.1040 cmart. 25 du règlement 2026-2029 (truite dans la Scheulte)
Birs — interkantonaler Abschnitt B1 (BE/JU)01.10.–15.03.25–32 cmart. 12 lit. a du règlement 2026-2029 (tronçon intercantonal B1 de la Birse)

Doubs:Behalten werden dürfen nur Forellen von 30 bis 35,0 cm sowie solche ab 55 cm (Fangfenster mit zwei getrennten Bereichen; das Feld «max» bildet nur den unteren Bereich von 30 bis 35 cm ab). Diese Werte entsprechen dem dreijährigen Versuch, der ab 2026 im Rahmen des französisch-schweizerischen Abkommens läuft (SR 0.923.22). Höchstens 2 Forellen pro Tag im Doubs (art. 21). Fangsaison wie beim Grundwert (art. 12 lit. a).

Scheulte:Behalten werden dürfen nur Forellen ab 40 cm. In der Scheulte ist allein die Fliegenrute mit einer einzigen künstlichen Fliege oder Nymphe zugelassen (art. 32 al. 2). Höchstens 2 Forellen pro Tag, 5 pro Jahr mit dem Jahrespatent und 2 mit dem Wochenpatent (art. 21). In der Scheulte ist die Forelle die einzige fangbare Art (art. 19 lit. d).

Birs — interkantonaler Abschnitt B1 (BE/JU):Im interkantonalen Abschnitt B1 der Birse (BE/JU) beginnt die Saison erst am 16. März und nicht am ersten Samstag im März; die Schonzeit läuft dort also bis zum 15. März. Fangmasse wie für die Birse und die Sorne (25 bis 32 cm sowie ab 40 cm). Eine interkantonale Vereinbarung BE/JU hebt den Preiszuschlag auf dem Patent für Personen mit Wohnsitz in einem der beiden Kantone auf (Anhang 1, Anmerkung 1).

Weitere Vorschriften im Kanton Jura

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Règlement sur l'exercice de la pêche durant la période 2026-2029 du 3 février 2026 (règlement du Gouvernement (fondé sur les art. 9 à 12, 39, 40 et 42 LPêche JU))
Fundstelle
art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029
Fassung
du 3 février 2026, en vigueur du 1er mars 2026 au 28 février 2030 (art. 36); c'est ce règlement pluriannuel — et non le recueil RSJU — qui fixe les périodes de pêche, les longueurs de capture et les émoluments
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Jura?

Ab dem 01.10. Rechtsgrundlage ist Règlement pêche 2026-2029 JU, art. 12 lit. a (période) et art. 25 (longueurs) du règlement 2026-2029. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Welches Fangfenster gilt für Bachforelle im Kanton Jura?

Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 25 und 32 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — grosse Laichtiere werden damit bewusst geschont.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Jura?

Nein. im Kanton Jura gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: le Doubs, la Scheulte, la Birse — tronçon intercantonal B1 (BE/JU). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Jura steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Jura erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Jura lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Jura

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Jura im Überblick