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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Basel-Stadt

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Basel-Stadt läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Basel-Stadt: vom 01.10. bis zum 28.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Basel-Stadt im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Basel-Stadt — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–28.02.
Fangmass
35 cm

Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
im Erlass genannt als: Bach- und Flussforelle
KantonBasel-Stadt (BS)
Schonzeit01.10.–28.02.
Fangmass35 cm
FundstelleAnhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Anhang formuliert das Schonzeitende als «Ende Februar»; in Schaltjahren endet die Schonzeit folglich am 29.02. Fanglimite: pro Tag höchstens ein Edelfisch (Forellen, Äschen) — § 16 Abs. 1 FiV BS. Die Bundes-Baseline (16 Wochen Schonzeit in fliessenden Gewässern nach Art. 1 VBGF) ist mit rund 21,6 Wochen deutlich übertroffen; das Fangmindestmass liegt über den 22 cm nach Art. 2 VBGF.

Abweichende Regeln im Kanton Basel-Stadt

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Basel-Stadt. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Wiese, Riehenteich und Birs01.10.–28.02.26 cmAnhang Ziff. 1 FiV BS (Zeile «Bachforelle in Wiese, Riehenteich und Birs»)

Wiese, Riehenteich und Birs:Eigene Zeile im Anhang mit reduziertem Fangmindestmass von 26 cm bei unveränderter Schonzeit. Die Zeile nennt ausdrücklich nur die «Bachforelle»; für die Flussforelle in diesen Gewässern bleibt der Wortlaut offen (siehe luecken).

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Stadt

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang zur Fischereiverordnung — «Schonzeiten und Mindestfangmasse, geschützte Fisch- und Krebsarten» (SG 912.510 (Anhang))
Fundstelle
Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS
Fassung
Fassung vom 14. Oktober 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026 (KB 20.12.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Basel-Stadt?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist Anhang FiV BS, Anhang Ziff. 1 FiV BS i. V. m. § 13b Abs. 2 FiV BS. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 35 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Basel-Stadt?

Nein. im Kanton Basel-Stadt gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Wiese, Riehenteich und Birs. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Basel-Stadt steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Stadt erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Stadt lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Basel-Stadt

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Stadt im Überblick