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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Schaffhausen

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Schaffhausen läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Schaffhausen: vom 01.10. bis zum 28.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Schaffhausen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Schaffhausen — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–28.02.
Fangmass
22 cm

§ 35 Abs. 1 lit. a und § 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 FiV SH

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
im Erlass genannt als: Forellen (einschliesslich Regenbogenforellen)
KantonSchaffhausen (SH)
Schonzeit01.10.–28.02.
Fangmass22 cm
FundstelleFiV SH, § 35 Abs. 1 lit. a und § 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 FiV SH

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Verordnungstext nennt als Ende der Schonzeit «Ende Februar» (in Schaltjahren also 29.02.). Das Fangmindestmass beträgt in Bächen 22 cm, in andern Gewässern 30 cm. Während der Forellenschonzeit sind Spinnfischerei, andere bewegliche künstliche Köder sowie natürliche und künstliche Köderfische nur erlaubt, wenn damit Hechte gefangen werden sollen (§ 30 Abs. 5 FiV SH).

Abweichende Regeln im Kanton Schaffhausen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Schaffhausen. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Andere Gewässer als Bäche (u. a. Rhein und Stauhaltungen)01.10.–28.02.30 cm§ 35 Abs. 1 lit. a und § 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 FiV SH
Schaffhauser Rheinreviere (Verfügung des Departementes des Innern)01.09.–31.01.35 cmZiff. 1, 2 und 5 der Verfügung des Departementes des Innern vom 03.01.2023 (gestützt auf §§ 37 und 39 FiV SH)
Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau)01.10.–31.01.28 cmArt. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 SR 0.923.413 (Eintrag «Forellen»)

Andere Gewässer als Bäche (u. a. Rhein und Stauhaltungen):Die FiV SH unterscheidet beim Fangmindestmass nur zwischen «Bächen» (22 cm) und «andern Gewässern» (30 cm).

Schaffhauser Rheinreviere (Verfügung des Departementes des Innern):ACHTUNG, BEFRISTUNG ABGELAUFEN: Die Verfügung galt ausdrücklich nur bis 31.01.2026; eine Nachfolgeverfügung war am 31.07.2026 amtlich nicht auffindbar (siehe luecken). Inhalt der Verfügung: Schonzeit 01.09.–31.01., Mindestmass für Bach- und Regenbogenforellen im Rhein 35 cm, höchstens 2 Forellen pro Tag und 10 Forellen pro Kalenderjahr für Pächter und deren Karteninhaber (die Pächter können verschärfen); für Patentfischer galt ein ganzjähriges Fangverbot auf Forellen.

Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau):Bilaterales Sonderregime für die Stauhaltungen des Kraftwerks Rheinau (Rhein vom Rheinfall bis zum unteren Hilfswehr bei Rheinau, Art. 1 SR 0.923.413). Wo die FiV SH strenger ist, geht sie als innerstaatliche Vorschrift vor (Art. 12 Abs. 2 SR 0.923.412, den die Rheinau-Übereinkunft teilweise ändert und ergänzt).

Weitere Vorschriften im Kanton Schaffhausen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (SHR 923.101)
Fundstelle
§ 35 Abs. 1 lit. a und § 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 FiV SH
Fassung
vom 30.11.1993, in Kraft seit 01.01.1994; aktuelle Version in Kraft seit 01.05.2026 (Regierungsratsbeschluss vom 07.04.2026), Stand 01.05.2026. §§ 35 und 36 sind seit 1994 materiell unverändert; § 36 Abs. 1 lit. i wurde per 01.09.2021 aufgehoben.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Schaffhausen?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist FiV SH, § 35 Abs. 1 lit. a und § 36 Abs. 1 lit. a Ziff. 1 FiV SH. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Schaffhausen?

Nein. im Kanton Schaffhausen gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Andere Gewässer als Bäche (u. a. Rhein und Stauhaltungen), Schaffhauser Rheinreviere (Verfügung des Departementes des Innern), Rhein zwischen Rheinfall und unterem Hilfswehr Rheinau (Stauhaltungen Kraftwerk Rheinau). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Schaffhausen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Schaffhausen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Schaffhausen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Schaffhausen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Schaffhausen im Überblick