Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Basel-Landschaft

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Basel-Landschaft läuft vom 15.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Basel-Landschaft: vom 15.10. bis zum 28.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Basel-Landschaft im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Basel-Landschaft — das gilt vor Ort

Schonzeit
15.10.–28.02.
Fangmass
26 cm

§ 8 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 FiV BL

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
KantonBasel-Landschaft (BL)
Schonzeit15.10.–28.02.
Fangmass26 cm
FundstelleFiV BL, § 8 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 FiV BL

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Gilt in allen Gewässern ausserhalb von § 8 Abs. 1 FiV BL. Der Erlass sagt «Ende Februar»; im Schaltjahr endet die Schonzeit am 29.02.

Abweichende Regeln im Kanton Basel-Landschaft

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Basel-Landschaft. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel01.10.–28.02.28 cm§ 8 Abs. 1 Ziff. 6 FiV BL
Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach)15.10.–28.02.26 cmArt. 2–4 Übereinkunft Birs BL/SO

Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel:Der Erlass sagt «Ende Februar»; im Schaltjahr endet die Schonzeit am 29.02.

Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach):Die Übereinkunft spricht von «Forellen». Zusätzlich Fangzahlbeschränkung von 4 Stück pro Tag (Art. 4 Übereinkunft Birs BL/SO). Der Erlass sagt «Ende Februar»; im Schaltjahr endet die Schonzeit am 29.02.

Weitere Vorschriften im Kanton Basel-Landschaft

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung zum Fischereigesetz (SGS 530.11)
Fundstelle
§ 8 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 FiV BL
Fassung
Vom 29. Juni 1999, in Kraft seit 1. August 1999 (Stand 1. April 2011; § 8 zuletzt geändert am 13. Januar 2009, in Kraft seit 1. Februar 2009). Der Erlass hat keine Anhänge.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Basel-Landschaft?

Vom 15.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist FiV BL, § 8 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 FiV BL. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 26 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Basel-Landschaft?

Nein. im Kanton Basel-Landschaft gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Rhein sowie Mündung der Ergolz bis zur Eisenbahnbrücke und Mündung der Birs bis zur Brücke der Hauptstrasse Birsfelden/Basel, Birs, soweit sie die Grenze zwischen BL und SO bildet (Grenzstein BL/SO beim Metallwerkabsturz bis Nepomukbrücke Dornach). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Basel-Landschaft steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Basel-Landschaft erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Basel-Landschaft lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Basel-Landschaft

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Basel-Landschaft im Überblick