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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Zug

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Zug läuft vom 01.10. bis zum 29.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 24 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Zug: vom 01.10. bis zum 29.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Zug im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Zug — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–29.02.
Fangmass
24 cm

§ 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
im Erlass genannt als: Bachforelle (im Erlasstext: «Forelle»)
KantonZug (ZG)
Schonzeit01.10.–29.02.
Fangmass24 cm
FundstelleFiV ZG, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Basiswert für Fliessgewässer und Stauhaltungen. Erlasswortlaut: «1. Oktober bis Ende Februar»; die amtliche Tabelle des Kantons schreibt «01.10. bis 29.02.».

Abweichende Regeln im Kanton Zug

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Zug. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee)01.10.–25.12.40 cm§ 5 Abs. 1 Bst. a und § 6 Abs. 1 Bst. a FiV ZG
Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU)01.10.–25.12.40 cm§ 7 Abs. 1 Bst. a und § 8 Abs. 1 Bst. a AB Zugersee
Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere)01.10.–29.02.25 cm§ 25 Abs. 1 Bst. a und § 26 Abs. 1 Bst. a AB Sihl ZH/ZG

Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee):Gilt auch für den Ägerisee; die kommunale VO Angelfischerei Ägerisee enthält keine eigenen Schonbestimmungen.

Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere):Erlasswortlaut «1. Oktober bis Ende Februar». Zusätzlich ist die Angelfischerei dort vom 1. Oktober bis 31. Januar generell untersagt (§ 24 AB Sihl).

Weitere Vorschriften im Kanton Zug

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (933.211)
Fundstelle
§ 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG
Fassung
vom 12.12.1995, Stand 29.10.2022 (Beschluss 05.07.2022)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Zug?

Vom 01.10. bis zum 29.02. Rechtsgrundlage ist FiV ZG, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 24 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Zug?

Nein. im Kanton Zug gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee), Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU), Sihl, zürcherisch-zugerische Grenzstrecke (Pachtreviere). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Zug steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Zug erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Zug lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Zug

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