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Schonzeit

Schonzeit Aal im Kanton St. Gallen

Für den Aal ist im Kanton St. Gallen ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Das Fangmindestmass beträgt 50 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Kantonale Schonzeit im Kanton St. Gallen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Aal nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton St. Gallen — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
50 cm

Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 2 FV SG (Fangmass); Anhang 1 FV SG führt den Aal nicht auf

AngabeWert
Fischart Aal (Anguilla anguilla)
KantonSt. Gallen (SG)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmass50 cm
FundstelleFV SG, Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 2 FV SG (Fangmass); Anhang 1 FV SG führt den Aal nicht auf

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Aal wird auch Europäischer Aal genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Anguilla anguilla.

Was du dazu wissen solltest

Fangmass 50 cm nach Anhang 2 FV, keine kantonale Schonzeit in Anhang 1. Der Aal trägt nach Anhang 1 VBGF den Gefährdungsstatus 1 («vom Aussterben bedroht»); das Fangverbot nach Art. 2a VBGF greift jedoch nicht, weil ein Fangmindestmass besteht.

Abweichende Regeln im Kanton St. Gallen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für St. Gallen. In den folgenden Gewässern gilt für Aal etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil)keine Schonzeit50 cmArt. 27 Abs. 1 lit. j V UVEK Bodensee-Obersee (SR 923.31); Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee des ANJF (Dezember 2025), Ziff. IV.1 lit. m

Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil):Beide Kataloge nennen ausdrücklich «–» für die Schonzeit und 50 cm als Fangmindestmass.

Weitere Vorschriften im Kanton St. Gallen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (sGS 854.11)
Fundstelle
Art. 6 FV SG i.V.m. Anhang 2 FV SG (Fangmass); Anhang 1 FV SG führt den Aal nicht auf
Fassung
vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. April 2026); Grunderlass nGS 44–32, in Vollzug ab 1. Januar 2009; Anhang 1 und Anhang 2 zuletzt geändert durch III. Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-009, in Vollzug ab 1. April 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal im Kanton St. Gallen?

Das Fischereirecht im Kanton St. Gallen sieht für Aal keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 50 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton St. Gallen?

Nein. im Kanton St. Gallen gelten für Aal in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aal gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Aal im Kanton St. Gallen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton St. Gallen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Aal — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton St. Gallen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Aal wieder frei wird.

Aal in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton St. Gallen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton St. Gallen im Überblick