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Schonzeit

Schonzeit Egli im Kanton St. Gallen

Der Egli wird im Fischereirecht im Kanton St. Gallen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im kantonalen Regelwerk gar nicht vor. Ein kantonales Fangmass besteht für den Egli im Kanton St. Gallen nicht.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Egli nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton St. Gallen — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Egli (Perca fluviatilis)
im Erlass genannt als: Egli / Flussbarsch / Barsch
KantonSt. Gallen (SG)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleFV SG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.

Der Egli wird auch Flussbarsch, Barsch oder Kretzer genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Perca fluviatilis.

Was du dazu wissen solltest

Der Flussbarsch ist in Anhang 1 und Anhang 2 FV SG nicht aufgeführt. Gefährdungsstatus «nicht gefährdet» nach Anhang 1 VBGF, das Fangverbot nach Art. 4 Abs. 1 FV i.V.m. Art. 2a VBGF greift daher nicht.

Abweichende Regeln im Kanton St. Gallen

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für St. Gallen. In den folgenden Gewässern gilt für Egli etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil)20.04.–10.05.13 cmArt. 27 Abs. 1 lit. g V UVEK Bodensee-Obersee (SR 923.31) für die Schonzeit; Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee des ANJF (Dezember 2025), Ziff. IV.1 lit. i für das Fangmass
Zürichsee und Oberseekeine Schonzeitkein Fangmass§ 4 und § 5 AB Zürichsee/Obersee (Egli in beiden Katalogen nicht aufgeführt); § 14 Abs. 1 lit. e AB (Tagesfanglimite 50 Egli)

Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil):Das Fangmindestmass von 13 cm gilt nur im Zeitraum vom 10. Mai bis 15. September; in der übrigen Zeit sind alle gefangenen Barsche anzulanden. Tagesfanglimite 30 Barsche; im Boot mitgeführte Barsche gelten als am gleichen Tag gefangen (Art. 16quinquies V Bodensee SG).

Zürichsee und Obersee:Weder Schonzeit noch Fangmass; Tagesfanglimite 50 Egli.

Weitere Vorschriften im Kanton St. Gallen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (sGS 854.11)
Fassung
vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. April 2026); Grunderlass nGS 44–32, in Vollzug ab 1. Januar 2009; Anhang 1 und Anhang 2 zuletzt geändert durch III. Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-009, in Vollzug ab 1. April 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Egli im Kanton St. Gallen?

Das Fischereirecht im Kanton St. Gallen sieht für Egli keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Egli sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton St. Gallen?

Nein. im Kanton St. Gallen gelten für Egli in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (st.gallischer Teil), Zürichsee und Obersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Egli gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Egli im Kanton St. Gallen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton St. Gallen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Egli — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton St. Gallen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Egli wieder frei wird.

Egli in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Egli Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton St. Gallen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton St. Gallen im Überblick