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Schonzeit

Schonzeit Nase im Kanton St. Gallen

Die Nase ist im Kanton St. Gallen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein kantonales Fangmass besteht für die Nase im Kanton St. Gallen nicht.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton St. Gallen im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Nase nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton St. Gallen — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt

Art. 4 Abs. 1 FV SG i.V.m. Art. 2a VBGF und Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1); ausdrücklich bestätigt in den Fischereibestimmungen Alpenrhein («Ganzjährig geschont sind Bachneunaugen, Schneider, Strömer, Nasen, Bitterlinge, Moderlieschen») und in den Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee, Ziff. IV.1

AngabeWert
Fischart Nase (Chondrostoma nasus)
KantonSt. Gallen (SG)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleFV SG, Art. 4 Abs. 1 FV SG i.V.m. Art. 2a VBGF und Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1); ausdrücklich bestätigt in den Fischereibestimmungen Alpenrhein («Ganzjährig geschont sind Bachneunaugen, Schneider, Strömer, Nasen, Bitterlinge, Moderlieschen») und in den Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee, Ziff. IV.1

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Ganzjährig geschont, kein Fang zulässig. Die Nase darf auch nicht als Köderfisch verwendet werden (Art. 11 Abs. 1 FV SG).

Weitere Vorschriften im Kanton St. Gallen

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (sGS 854.11)
Fundstelle
Art. 4 Abs. 1 FV SG i.V.m. Art. 2a VBGF und Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1); ausdrücklich bestätigt in den Fischereibestimmungen Alpenrhein («Ganzjährig geschont sind Bachneunaugen, Schneider, Strömer, Nasen, Bitterlinge, Moderlieschen») und in den Fischereibestimmungen Bodensee-Obersee, Ziff. IV.1
Fassung
vom 2. Dezember 2008 (Stand 1. April 2026); Grunderlass nGS 44–32, in Vollzug ab 1. Januar 2009; Anhang 1 und Anhang 2 zuletzt geändert durch III. Nachtrag vom 24. Februar 2026, nGS 2026-009, in Vollzug ab 1. April 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Nase im Kanton St. Gallen?

Nase ist im Kanton St. Gallen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist FV SG, Art. 4 Abs. 1 FV SG i.V.m. Art. 2a VBGF und Anhang 1 VBGF (Gefährdungsstatus 1).

Wie gross muss die Nase sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Nase in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Nase im Kanton St. Gallen steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton St. Gallen erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Nase — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton St. Gallen lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Nase wieder frei wird.

Nase in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton St. Gallen

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton St. Gallen im Überblick