Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Hecht im Kanton Bern

Die Schonzeit für den Hecht im Kanton Bern läuft vom 01.03. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Bern: vom 01.03. bis zum 30.04

Kantonale Schonzeit im Kanton Bern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Hecht nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Bern — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.03.–30.04.
Fangmass
45 cm

Anhang 1 Bst. h Ziff. 2 FiDV

AngabeWert
Fischart Hecht (Esox lucius)
KantonBern (BE)
Schonzeit01.03.–30.04.
Fangmass45 cm
FundstelleAnhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. h Ziff. 2 FiDV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Basiswert = «allen übrigen Gewässern», d. h. namentlich Brienzersee, Thunersee, Bielersee, Bergseen, Stauseen und Zihlkanal. Fangzahl: höchstens 5 Hechte pro Tag (Art. 14 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 FiDV).

Abweichende Regeln im Kanton Bern

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Bern. In den folgenden Gewässern gilt für Hecht etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Aare (von der Ausmündung aus dem Brienzersee bis zur Neubrücke bei Bern-Bremgarten), Saane, Gürbe und Schüss01.03.–30.04.kein FangmassAnhang 1 Bst. h Ziff. 1 FiDV
Brienzersee, Thunersee und Bielersee01.03.–30.04.45 cmAnhang 1 Bst. h Ziff. 2 FiDV

Aare (von der Ausmündung aus dem Brienzersee bis zur Neubrücke bei Bern-Bremgarten), Saane, Gürbe und Schüss:In dieser Zeile führt Anhang 1 in der Spalte Fangmindestmass ausdrücklich einen Doppelstrich («--»): In diesen Gewässern besteht kein Fangmindestmass für den Hecht.

Brienzersee, Thunersee und Bielersee:Die drei Seen werden bei Bst. h nicht eigens genannt und fallen unter «allen übrigen Gewässern».

Weitere Vorschriften im Kanton Bern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang 1 zu Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Direktionsverordnung über die Fischerei — Fangmindestmasse und Schonzeiten (BSG 923.111.1-A1)
Fundstelle
Anhang 1 Bst. h Ziff. 2 FiDV
Fassung
Stand 01.01.2026 (PDF mit den Anhängen 1–6 der FiDV, Version 3323 der bernischen Erlasssammlung BELEX)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hecht im Kanton Bern?

Vom 01.03. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist Anhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. h Ziff. 2 FiDV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Hecht sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 45 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Bern?

Nein. im Kanton Bern gelten für Hecht in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Aare (von der Ausmündung aus dem Brienzersee bis zur Neubrücke bei Bern-Bremgarten), Saane, Gürbe und Schüss, Brienzersee, Thunersee und Bielersee. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hecht gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Hecht im Kanton Bern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Bern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Hecht — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Bern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Hecht wieder frei wird.

Hecht in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Hecht Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Bern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Bern im Überblick