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Schonzeit

Schonzeit Aal im Kanton Bern

Der Aal ist im Kanton Bern ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme zulässig wäre. Ein kantonales Fangmass besteht für den Aal im Kanton Bern nicht.

Stand 07. September

Ganzjährig geschont

Diese Art darf in diesem Kanton zu keiner Zeit entnommen werden.

Kantonale Schonzeit im Kanton Bern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Aal nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Bern — das gilt vor Ort

Schonzeit
ganzjährig geschont
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt

Anhang 1 FiDV, Schlusssatz

AngabeWert
Fischart Aal (Anguilla anguilla)
KantonBern (BE)
Schonzeitganzjährig geschont
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
FundstelleAnhang 1 FiDV, Anhang 1 FiDV, Schlusssatz

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Aal wird auch Europäischer Aal genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Anguilla anguilla.

Was du dazu wissen solltest

Weitere Vorschriften im Kanton Bern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang 1 zu Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Direktionsverordnung über die Fischerei — Fangmindestmasse und Schonzeiten (BSG 923.111.1-A1)
Fundstelle
Anhang 1 FiDV, Schlusssatz
Fassung
Stand 01.01.2026 (PDF mit den Anhängen 1–6 der FiDV, Version 3323 der bernischen Erlasssammlung BELEX)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal im Kanton Bern?

Aal ist im Kanton Bern ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist Anhang 1 FiDV, Anhang 1 FiDV, Schlusssatz.

Wie gross muss der Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Aal in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aal gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Aal im Kanton Bern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Bern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Aal — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Bern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Aal wieder frei wird.

Aal in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Bern

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Bern im Überblick