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Schonzeit

Schonzeit Zander im Kanton Bern

Die Schonzeit für den Zander im Kanton Bern läuft vom 01.04. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Ein Fangmass ist für den Zander im Kanton Bern nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Schonzeit im Kanton Bern: vom 01.04. bis zum 31.05

Kantonale Schonzeit im Kanton Bern im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Zander nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Bern — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.04.–31.05.
Fangmass
kein Fangmass

Anhang 1 Bst. i FiDV

AngabeWert
Fischart Zander (Sander lucioperca)
KantonBern (BE)
Schonzeit01.04.–31.05.
Fangmasskein Fangmass
FundstelleAnhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. i FiDV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Zander wird auch Fogosch genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Sander lucioperca.

Was du dazu wissen solltest

Anhang 1 führt in der Spalte Fangmindestmass ausdrücklich einen Doppelstrich («--»): kein Fangmindestmass. Fangzahl: höchstens 5 Zander pro Tag (Art. 14 Abs. 1 Bst. a Ziff. 5 FiDV).

Weitere Vorschriften im Kanton Bern

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Anhang 1 zu Artikel 3 Absatz 1 und 2 der Direktionsverordnung über die Fischerei — Fangmindestmasse und Schonzeiten (BSG 923.111.1-A1)
Fundstelle
Anhang 1 Bst. i FiDV
Fassung
Stand 01.01.2026 (PDF mit den Anhängen 1–6 der FiDV, Version 3323 der bernischen Erlasssammlung BELEX)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander im Kanton Bern?

Vom 01.04. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist Anhang 1 FiDV, Anhang 1 Bst. i FiDV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Zander in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Zander im Kanton Bern steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Bern erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Zander — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Bern lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Zander wieder frei wird.

Zander in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Bern im Überblick