Schonzeit
Schonzeit Nase im Wallis
Die Nase darf im Wallis nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Ein kantonales Fangmass besteht für die Nase im Wallis nicht.
Stand 07. September
Fangverbot des Bundes
Chondrostoma nasus ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.
Bund und Kanton — beide Ebenen
Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz
Für Nase nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.
Kanton Wallis — das gilt vor Ort
- Schonzeit
- im Kantonsrecht nicht geführt
- Fangmass
- im Kantonsrecht nicht geführt
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Nase (Chondrostoma nasus) |
| Kanton | Wallis (VS) |
| Schonzeit | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fangmass | im Kantonsrecht nicht geführt |
| Fundstelle | keine kantonale Fundstelle |
Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die Nase (französisch «hotu») ist in den Walliser Texten nicht genannt. Art mit Gefährdungsstatus nach Anhang 1 VBGF; mangels kantonaler Regelung gilt das Fangverbot von Art. 2a VBGF (SR 923.01).
Weitere Vorschriften im Wallis
- RegalIm Wallis unterstehen alle für die Fischerei geöffneten Gewässer dem Regal des Staates; gefischt wird ausschliesslich mit einem Patent (art. 10 OcPê, art. 2 ss arrêté quinquennal). — Allgemeine Öffnungszeiten (art. 19 OcPê): erster Sonntag im März für die Rhone (vom Genfersee bis zur Brücke von Massaboden), die Flüsse der Ebene, die Kanäle und die Weiher (gouilles); erster Sonntag im Juni für die übrigen dem Regal unterstellten Gewässer (Bergflüsse, Bergseen). Der Fang von Ködern ist eine Woche vor diesen Daten zulässig. — Allgemeine Schliessungszeiten (art. 20 OcPê): erster Sonntag im Oktober für alle Flüsse, einschliesslich der oberen Rhone und ihrer Zuflüsse oberhalb der Brücke von Massaboden; letzter Sonntag im November für die Bergseen und die Weiher der Rhoneebene; letzter Sonntag im Oktober für alle übrigen dem Regal unterstellten Gewässer. — Ruhetage (art. 21 OcPê): Dienstag und Freitag sind Ruhetage für alle Flüsse, die obere Rhone und ihre Zuflüsse sowie die Kanäle (ausser sie fallen auf einen offiziellen Walliser Feiertag; der Karfreitag ist kein Ruhetag). — Fischereizeiten (art. 22 OcPê): März 07.00-19.00 Uhr; April und Mai 06.00-21.00 Uhr; Juni, Juli, August 05.00-22.00 Uhr; September und Oktober 06.00-20.00 Uhr; November 08.00-17.00 Uhr. — Sonderabschnitte (art. 22 al. 2 arrêté): Auf den Abschnitten, die dem Kunstköder vorbehalten sind, beträgt das Fangmindestmass der Bachforelle 30 cm; auf den Abschnitten, die der Fliegenfischerei vorbehalten sind, beträgt es 40 cm, und die Fangbegrenzung für Salmoniden liegt bei 2 Stück pro Tag (art. 23 al. 3 arrêté). Der canal de Fully (Martigny) wendet für Salmoniden ein Fangmindestmass von 28 cm an (art. 9 arrêté).
- Krebseauf dem ganzen Kantonsgebiet geschont, jeder Fang ist verboten (art. 24 arrêté).
- SchutzgebieteIn zahlreichen Abschnitten und Gewässern, die in art. 7-11 des Arrêté aufgezählt sind, ist die Fischerei verboten; verboten ist auch das Fischen in Fischpässen (Aufstieg/Abstieg) sowie 20 m oberhalb und unterhalb davon (art. 11 arrêté).
- GenferseeDie Fischerei richtet sich dort nach dem französisch-schweizerischen Abkommen und dem interkantonalen Konkordat (art. 12 arrêté). In einem Umkreis von 300 m um die Mündungen der Rhone, des canal Stockalper und der Bouverette ist jede Fischerei verboten (art. 12 al. 2 arrêté); weitere Schutzperimeter an den Mündungen stehen in art. 43 (anc. 47) des Règlement Léman.
- Canal de LaveyWer ein Walliser Patent besitzt und im Bezirk Saint-Maurice wohnt, darf im Ablaufkanal des Kraftwerks Lavey fischen, ausschliesslich am linken Ufer, nach dem Waadtländer Reglement; die Fänge werden im Walliser Kontrollheft eingetragen (art. 13 arrêté).
- BundesrechtFür Arten, die der Kanton nicht regelt und deren Gefährdungsstatus nach Anhang 1 VBGF 0, 1 oder 2 ist, gilt das Fangverbot von Art. 2a VBGF (SR 923.01), sofern weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass festgelegt ist.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Nase im Wallis?
Das Fischereirecht im Wallis sieht für Nase keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.
Wie gross muss die Nase sein, damit man sie mitnehmen darf?
Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.
Was passiert, wenn ich die Nase in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.
Was gibt der Bund vor und was der Kanton?
Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.
Weiter prüfen
Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Nase gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Nase im Wallis steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Wallis erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.
Mehr zur Art: Nase — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Wallis lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Nase wieder frei wird.
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Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Nase Schonzeit".
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