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Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Kanton Zug

Die Schonzeit für die Seeforelle im Kanton Zug läuft vom 01.10. bis zum 29.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 24 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Zug: vom 01.10. bis zum 29.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Zug im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Zug — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–29.02.
Fangmass
24 cm

§ 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG

AngabeWert
Fischart Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
im Erlass genannt als: Seeforelle (im Erlasstext: «Forelle»)
KantonZug (ZG)
Schonzeit01.10.–29.02.
Fangmass24 cm
FundstelleFiV ZG, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Basiswert für Fliessgewässer und Stauhaltungen. Der Erlass unterscheidet nicht zwischen Bach- und Seeforelle; die amtliche Tabelle des Kantons führt beide mit identischen Werten.

Abweichende Regeln im Kanton Zug

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Zug. In den folgenden Gewässern gilt für Seeforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee)01.10.–25.12.40 cm§ 5 Abs. 1 Bst. a und § 6 Abs. 1 Bst. a FiV ZG
Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU)01.10.–25.12.40 cm§ 7 Abs. 1 Bst. a und § 8 Abs. 1 Bst. a AB Zugersee

Weitere Vorschriften im Kanton Zug

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (933.211)
Fundstelle
§ 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG
Fassung
vom 12.12.1995, Stand 29.10.2022 (Beschluss 05.07.2022)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Zug?

Vom 01.10. bis zum 29.02. Rechtsgrundlage ist FiV ZG, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 24 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Zug?

Nein. im Kanton Zug gelten für Seeforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee), Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Zug steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Zug erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Zug lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.

Seeforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Zug

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Zug im Überblick