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Schonzeit

Schonzeit Barbe im Kanton Zug

Für die Barbe ist im Kanton Zug ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht im kantonalen Erlass, aber ohne Schonzeit-Eintrag. Ein Fangmass ist für die Barbe im Kanton Zug nicht festgesetzt.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Kantonale Schonzeit im Kanton Zug im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Barbe nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Zug — das gilt vor Ort

Schonzeit
keine Schonzeit
Fangmass
kein Fangmass

Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): unter «Übrige», d. h. ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass

AngabeWert
Fischart Barbe (Barbus barbus)
KantonZug (ZG)
Schonzeitkeine Schonzeit
Fangmasskein Fangmass
FundstelleInfoblatt AfW ZG, Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): unter «Übrige», d. h. ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Weitere Vorschriften im Kanton Zug

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Infoblatt Angel-Fischerei (amtliches Merkblatt des Amts für Wald und Wild, Direktion des Innern) und amtliche Artentabelle auf zg.ch (—)
Fundstelle
Amtliche Artentabelle des Amts für Wald und Wild (zg.ch / Infoblatt Angel-Fischerei, Stand November 2025): unter «Übrige», d. h. ohne Schonzeit und ohne Fangmindestmass
Fassung
Infoblatt Stand November 2025; Webseite abgerufen am 31.07.2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barbe im Kanton Zug?

Das Fischereirecht im Kanton Zug sieht für Barbe keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss die Barbe sein, damit man sie mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich die Barbe in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Barbe gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Barbe im Kanton Zug steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Zug erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Barbe — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Zug lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Barbe wieder frei wird.

Barbe in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Barbe Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Zug

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Zug im Überblick