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Salmoniden · Schweiz

Seeforelle fischen in der Schweiz

Die Seeforelle (Salmo trutta lacustris) gehört zu den Salmoniden und ist in 26 Deutschschweizer Kantonen geregelt. Wir führen 11 Gewässer, in denen die Art vorkommt.

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht
Seeforelle (Salmo trutta lacustris)

Lebensraum

Die Wanderform der Forelle: Sie wächst in den grossen Seen ab und zieht zum Laichen in die Zuflüsse. Erreicht deutlich mehr Länge als die Bachforelle.

Methoden

Köder

Schleppköder und grosse Wobbler · Streamer · Blinker

Saison

Im Frühjahr nahe der Oberfläche und an den Einläufen, im Sommer tief. Vor der Laichzeit im Herbst gelten in vielen Kantonen längere Schonzeiten als bei der Bachforelle.

Ein Tipp aus der Praxis

Seeforellen folgen dem Futterfisch. Wo im Frühjahr Felchen- oder Lauben-Schwärme stehen, ist auch die Seeforelle nicht weit — das Echolot spart hier den halben Tag.

Zum Echolot: In mehreren Schweizer Gewässern ist die Live-Sonar-Technologie untersagt. Welche das sind, steht mit Fundstelle unter Echolot.

Wo die Seeforelle vorkommt

Diese Gewässer führen wir mit eigener Seite. Wo der Bund misst, stehen dort Pegel und Beiss-Index; daneben steht immer, welches Kantonsrecht gilt:

Recht: Schonzeit und Fangmass

Das Fischereirecht ist kantonal. Diese Übersicht verdichtet die Lage — die verbindlichen Werte mit Artikel, Fassung und Quell-Link stehen auf den Rechtsseiten.

KantonSchonzeit FangmassHeute
Zürich 01.10.–25.12. 40 cm offen
Bern 01.09.–31.01. 45 cm geschont
Luzern 01.10.–25.12. 35 cm offen
Uri 01.10.–14.04. 35 cm offen
Schwyz 16.08.–31.03. 35 cm geschont
Obwalden 01.10.–30.04. nur Bundesvorgabe offen
Nidwalden 01.10.–25.12. 35 cm offen
Glarus 01.10.–31.03. 23 cm offen
Zug 01.10.–29.02. 24 cm offen
Solothurn nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe offen
Basel-Stadt nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt offen
Basel-Landschaft nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt offen
Schaffhausen 01.10.–28.02. 30 cm offen
Appenzell Ausserrhoden 16.09.–31.03. 22 cm offen
Appenzell Innerrhoden 13.09.–10.04. 32 cm offen
St. Gallen 01.10.–28.02. 60 cm offen
Graubünden keine Schonzeit 24 cm offen
Aargau 01.10.–28.02. 22 cm offen
Thurgau 01.10.–28.02. 25 cm offen
Freiburg 26.10.–17.01. 45 cm offen
Waadt erster Sonntag im Oktober–erster Sonntag im März 24 cm offen
Wallis 05.10.–16.01. 35 cm offen
Neuenburg 26.10.–17.01. 40 cm offen
Genf ab 01.10 25 cm offen
Jura im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt offen
Tessin keine Schonzeit 40 cm offen

Verdichtete Übersicht ohne Gewässer-Sonderregeln. Verbindlich sind die Rechtsseiten mit Fundstelle. Ohne Gewähr.

Was der Bund vorgibt

Art. 1 VBGF verlangt für die Seeforelle eine Schonzeit von mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern — als Dauer, nicht als Datum; die Kantone legen Beginn und Ende fest. Beim Mass gilt 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern als Untergrenze (Art. 2 VBGF).

In Anhang 1 VBGF ist Salmo trutta lacustris mit dem Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) geführt. Wo ein Kanton für die Art nichts regelt, greift nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Häufige Fragen

Wo fängt man die Seeforelle in der Schweiz?

Die Seeforelle ist unter anderem in Thunersee, Brienzersee, Vierwaldstättersee, Zürichsee, Walensee, Bielersee, Genfersee, Lac de Joux, Wichelsee, Engstlensee, Sarnersee zu finden. Auf den Gewässerseiten stehen dazu die aktuellen Messwerte und das Recht der Anliegerkantone.

Wann ist die Seeforelle geschont?

Das ist von Kanton zu Kanton verschieden. Die Übersicht mit allen Zeiträumen und Fundstellen steht auf der Schonzeit-Seite dieser Art.

Wie gross muss die Seeforelle sein?

Die kantonalen Fangmasse reichen von 22 bis 60 Zentimetern. Der Bund gibt 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern als Untergrenze vor (Art. 2 VBGF).

Ist die Seeforelle in der Schweiz gefährdet?

Ja. Salmo trutta lacustris ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 2 (stark gefährdet) geführt. Wo ein Kanton weder Schonzeit noch Fangmass festlegt, greift nach Art. 2a Abs. 1 VBGF sogar ein Fangverbot des Bundes.

Weiter

Die verbindlichen Werte je Kanton stehen unter Seeforelle Schonzeit und Seeforelle Fangmass. Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?".

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