Fangmass
Fangmass Seeforelle im Kanton Zug
Das Fangmindestmass für die Seeforelle beträgt im Kanton Zug 24 Zentimeter. Wer einen kürzeren Fisch fängt, setzt ihn unverzüglich und schonend zurück. Der Bund gibt für diese Art 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seeforelle (Salmo trutta lacustris) |
| Kanton | Zug (ZG) |
| Fangmass Kanton | 24 cm |
| Untergrenze Bund | 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern |
| Schonzeit | 01.10.–29.02. |
| Fundstelle | FiV ZG, § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG |
Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.
So wird gemessen
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.
Die kantonalen Zuger Erlasse (FiV ZG, AB Zugersee) enthalten keine eigene Messvorschrift; es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF: gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Für die zürcherisch-zugerische Grenzstrecke der Sihl gleichlautend § 26 Abs. 1 AB Sihl: 'gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der normal ausgebreiteten Schwanzflosse'.
Was du dazu wissen solltest
Basiswert für Fliessgewässer und Stauhaltungen. Der Erlass unterscheidet nicht zwischen Bach- und Seeforelle; die amtliche Tabelle des Kantons führt beide mit identischen Werten.
Abweichende Masse im Kanton Zug
In diesen Gewässern gilt für Seeforelle ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:
| Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee) | 01.10.–25.12. | 40 cm | § 5 Abs. 1 Bst. a und § 6 Abs. 1 Bst. a FiV ZG |
| Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU) | 01.10.–25.12. | 40 cm | § 7 Abs. 1 Bst. a und § 8 Abs. 1 Bst. a AB Zugersee |
An der Kantonsgrenze
Die Seeforelle muss im Kanton Zug 24 Zentimeter messen. Über die gemeinsamen Gewässer Sihl, Lorze, Zugersee und 2 weitere grenzt der Kanton an 5 Nachbarn, die etwas anderes verlangen. Aargau verlangt je 22 cm — 2 Zentimeter weniger, am selben Wasser. Zürich 40 cm, Luzern 35 cm, Uri 35 cm und Schwyz 35 cm — 11 bis 16 Zentimeter mehr, am selben Wasser.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (933.211)
- Fundstelle
- § 5 Abs. 1 Bst. b und § 6 Abs. 1 Bst. b FiV ZG
- Fassung
- vom 12.12.1995, Stand 29.10.2022 (Beschluss 05.07.2022)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie gross muss die Seeforelle im Kanton Zug sein?
Mindestens 24 Zentimeter. Untermassige Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird ein Fisch richtig gemessen?
Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.
Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?
Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.
Gilt das Mass im ganzen Kanton Zug?
Nein. Abweichende Masse gelten in: Stehende Gewässer im Kanton (u. a. Ägerisee), Zugersee (Konkordatsgebiet ZG/SZ/LU). Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.
Weiter prüfen
Wann die Seeforelle geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seeforelle im Kanton Zug. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seeforelle zeigt die Hakengrössen-Tabelle.
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